Krems

Austro-Jihadist: "Ich bin kein Terrorist"

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Tschetschene hatte sich am 22. Jänner "nicht schuldig" bekannt.

Am Landesgericht Krems ist am Mittwoch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Jihadisten fortgesetzt worden. Zum Auftakt am 22. Jänner hatte sich der tschetschenische Asylwerber vor dem Schöffensenat zum Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht schuldig bekannt.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Wie am ersten Verhandlungstag waren strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Das begann bei der peniblen Eingangskontrolle der Besucher und Journalisten und setzte sich mit starker Polizeipräsenz im Gebäude sowie bei der Bewachung des 30-Jährigen durch vier maskierte Beamte im Gerichtssaal fort.

"Ich bin kein Terrorist"
"Ich bin kein Terrorist, ich bin kein Verbrecher, ich habe nichts Strafbares gemacht", beteuerte der Angeklagte. "Sie haben sehr viel gemacht, um genau als solcher dazustehen", sagte die Staatsanwältin und hielt ihm u.a. vor, sich auf der Suche nach heiratswilligen Frauen auf Fotos mit Waffen kämpferisch präsentiert zu haben. "Das war nur eine Kommunikation, jeder Mensch macht Fehler", meinte er.

Er habe nicht geahnt, dass er wegen seiner Internet-Recherchen Probleme bekommen würde. Er habe "viel geschaut" im Web und könne sich nicht an alles erinnern, sagte der 30-Jährige zu diversen Vorhalten. "Wenn Sie so harm- und hilflos sind, wie Sie sich heute darstellen, warum sollten dann Syrien oder Russland so interessiert an ihrer Rückkehr sein?" stellte die Anklägerin in den Raum.

Der Angeklagte erklärte, er wolle nur ein normales Leben haben und die Gesetze einhalten. Es sei seine einzige Chance, in Österreich zu leben - nach Hause könne er nicht, nachdem er in Syrien gewesen war. "Dort wird man gebrochen, wenn man einen falschen Schritt macht." Die Menschenrechte würden nicht eingehalten, deshalb würden die Menschen nach Europa flüchten.

"Ohne Jihad ist das kein Leben"
Angesprochen auf seine Sehschwäche erklärte der 30-Jährige, bei einer Untersuchung 2006 habe es geheißen, man könne nichts machen. Laut Anklage war er von Syrien im Winter 2013 vornehmlich zum Zweck einer medizinischen Behandlung nach Österreich gekommen. Die Staatsanwältin zitierte eine seiner Chat-Nachrichten "Ohne Jihad ist das kein Leben. Wenn ich meine Augen in Ordnung bringe, kehre ich nach Syrien zurück, wenn Allah erlaubt" und modifizierte die Anklage nach Paragraf 278b u.a. um die Punkte e (Ausbildung für terroristische Zwecke) und f (Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat).

Auf Fragen seines Verteidigers erklärte der Tschetschene, "natürlich" störe ihn die unmittelbare Nähe des - die ganze Zeit - hinter ihm stehenden Bewachers. Das sei Stress für ihn, er fühle sich unwohl. Wolfgang Blaschitz zitierte aus Aussagen jener beiden Männer, die angeblich gemeinsam mit dem 30-Jährigen von der Türkei nach Syrien gereist waren, und bezeichnete die identen Wortlaute über angebliche Gespräche mit seinem Mandanten über den bewaffneten Konflikt in Syrien als "seltsam".


 

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