Entlassung abgelehnt

Langzeit-Häftling klagt auf 50.000 Euro

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Der 63-Jährige zweifelt das Prognosegutachten des Sachverständigen an.

Am Landesgericht St. Pölten hat am Donnerstag die Zivilrechtsverhandlung um ein Prognosegutachten eines niederösterreichischen Sachverständigen begonnen. Der Facharzt für Psychiatrie und Neurologie wurde vom inzwischen mit mehr als 34 Jahren durchgehender Haft längsteinsitzenden Strafgefangenen Österreichs geklagt. Der 63-Jährige fordert 50.000 Euro. Nach rund 20 Minuten wurde zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt.

Entlassung abgelehnt
Laut im Vorfeld der Verhandlung den Medien zugesandten Unterlagen hatte das Landesgericht Krems aufgrund des am 6. Juni 2011 erstellten Prognosegutachtens die bedingte Entlassung des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten inzwischen 63-Jährigen abgelehnt. Dieser habe daraufhin ein weiteres Gutachten erstellen lassen, demzufolge sich das erste angeblich als "falsch" entpuppte. Kritisiert wurden Untersuchungsmethoden, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Laut der Klage sei die Expertise auch für einen anderen Gutachter nicht nachvollziehbar, außerdem sei der Beklagte nicht für den Fachbereich psychiatrische Kriminalprognose zertifiziert.

Der Anwalt des Sachverständigen wies im Rahmen der vorbereitenden Tagsatzung darauf hin, das Gutachten seines Mandanten sei in dessen Funktion als Facharzt für Psychiatrie und Neurologie befundet worden, das vom Kläger vorgelegte jedoch von einem Psychologen. Die Richterin sprach daher die Forderung nach einem weiteren Gutachten - eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie - aus. Vorbehalte gegen den vorgeschlagenen Sachverständigen müssen vom Kläger und Beklagten innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingebracht werden.

50.000 Euro
Die geforderte Summe von 50.000 Euro teile sich in Schmerzensgeld für "schwerwiegende, entwürdigende und erniedrigende Behandlung" und Verdienstentgang, weil der Langzeithäftling mit Juni 2011 von seinem Schwager zum Mindestkollektivlohn angestellt worden wäre.

Der im Gericht in Handschellen erschienene Mann war 1978 verurteilt worden. 1989 brach er mit zwei weiteren Häftlingen aus der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau aus, kidnappte und vergewaltigte eine Frau. Den daraus resultierenden Prozess im Juni 1991 nutzte er zu einem Plädoyer für humanen Strafvollzug.

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