17-Jährige

Mädchen wegen Kinds-Tötung verurteilt

Teilen

Die 17-Jährige hat am 2. April ohne jegliche Beteiligung anderer ein Baby zur Welt gebracht und dann getötet.

15 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre nachgesehen wegen Tötung ihres Kindes nach der Geburt: So lautete am Landesgericht St. Pölten das rechtskräftige Urteil gegen eine 17-jährige Niederösterreicherin. Die junge Frau nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte es ebenfalls.

Nach der Geburt getötet
Die Jugendliche hatte das Kind am 2. April in ihrem Zimmer ohne jegliche Beteiligung anderer Personen auf die Welt gebracht. Laut Anklage wurde das neugeborene Mädchen danach getötet. Als Todesursache wurde bei der Obduktion ein massives Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. In weiterer Folge hatte die damals 16-Jährige ihr Baby in ein T-Shirt eingewickelt und in eine Schachtel verpackt, um es anschließend in einem Waldstück im Bezirk Amstetten abzulegen. Dort wurde die Leiche drei Tage später von zwei Jägern gefunden.

Verteidiger Gerold Ludwig beschrieb seine Mandantin als schüchternes und introvertiertes Mädchen, das aus Verzweiflung und Angst sich niemandem anvertraute, bis auf ihren Freund und Kindsvater - damals auch 16 Jahre. Auch die Mutter der Jugendlichen meinte, dass die junge Frau "schweigsam" sei und "alles in sich hinein frisst". Ihr sei es nach wie vor unverstellbar, wieso ihre Tochter nicht zu ihr gekommen sei, sie hätten ihr "doch geholfen" - immerhin ziehe sie selbst fünf Kinder auf.

Unbemerkte Schwangerschaft
Die damals 16-Jährige merkte anfangs nichts von ihrer Schwangerschaft, nahm auch bis zum Ende nur sechs bis neun Kilogramm zu, beantwortete sie eine Frage vom Richter, ob denn niemand etwas bemerkt habe. Sie hätte am Ende die "gleiche Jeans wie heute" getragen, habe den Bauch eingezogen und den Rücken gekrümmt. Nachdem sie beim Frauenarzt war und der ihr die Schwangerschaft bestätigte, habe sie gemeinsam mit ihrem Freund im Internet nachgeschaut, was sie für Möglichkeiten hätten: Adoption, Babyklappe - für Abtreibung war es gesetzlich schon zu spät. Der Freund wollte es seinen Eltern sagen, das Mädchen war aber dagegen. Insgeheim hatte sie aber "den Wunsch", dass jemand draufkommen würde, so ihr Verteidiger. "Ich wollte es immer meinen Eltern sagen, hab aber den Mund nicht aufgebracht", meinte die Angeklagte unter Tränen.

In der Nacht zum 2. April setzten dann die Wehen ein. Sie holte "Fetzen und Tücher" sowie ein Kantholz aus der Werkstatt ihres Vaters. "Wofür wollten sie das Holz verwenden", fragte die Staatsanwältin. "Dass ich mein Kind umbringe", meinte die Angeklagte. Nach der Geburt sei das Baby am Boden gelegen. Sie habe mit dem Kantholz einige Male auf den Hinterkopf des Kindes geschlagen und dann mit einer Schere mehrmals zugestochen. Das Gutachten belegte mehr als zwei Dutzend Stichverletzungen. Die Fetzen wurden im Restmüll entsorgt. Laut Obduktionsgutachten wäre das Neugeborene lebensfähig gewesen.

Freund wusste nichts
Nach der Tat rief sie ihren Freund, den sie seit der vierten Klasse Hauptschule kannte, an und sagte ihm, dass das Baby "weg ist". Er fragte nicht nach. Erst vor ein paar Wochen hätte sie ihm erzählt, was passiert sei. Davor hatte er "nur etwas in den Nachrichten gehört", erzählte er.

Beim rechtskräftigen Urteil wurde unter anderem der "Ausnahmezustand der Geburt" berücksichtigt. Richter Kotynski abschließend: "Das wird dich dein Leben lang begleiten, da brauchst du nicht auch noch ins Gefängnis."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.