Skandal bei Sorgerechtsstreit

Mutter verkauft Kinder um 30.000 Euro

Teilen

Obsorge-Streit in Wien spitzt sich zu: 20-Jährige will Geld binnen 14 Tagen.

„Ich will meine beiden Kinder zurück. Das ist ein Skandal. Ich verstehe überhaupt nicht, wie meine Ehefrau so agieren kann“, sagt Denis D. (21) zu ÖSTERREICH. Mehr als zwei Monate lang hat der Wiener seine Söhne Fernando (2) und Leonardo (8 Monate) nicht mehr gesehen. Ende Mai, am Tag nach seinem Geburtstag, verließ ihn Ehefrau Julia D. (20) (Name von der Red. geändert) mit den Kindern ohne Ankündigung. Über das Jugendamt erfuhr er, warum. Julia behauptete, er habe sie geschlagen. Denis dementiert das vehement und spricht davon, dass sich die Mutter nicht ausreichend um die Kinder gekümmert hätte. „Sie gab ihnen nicht einmal ihre Medikamente regelmäßig.“

Mutter (20): Zahlung von 30.000 binnen 14 Tagen
Seit Mai tobt zwischen den beiden, die seit vier Jahren ein Paar sind, ein Sorgerechtsstreit, der jetzt seinen schlimmen Höhepunkt erfuhr. In einem Anwaltsschreiben, das ÖSTERREICH vorliegt (siehe Faksimile), will Julia die Obsorge für die Kinder ganz dem Vater überlassen, auf ihr Besuchsrecht sowie auf das Kinder- und Karenzgeld verzichten. Für dieses Entgegenkommen verlangt die 20-Jährige eine Abschlagszahlung von 30.000 Euro binnen 14 Tagen, kurz: Nur wenn Denis D. 30.000 Euro an Silvia zahlt, bekommt er seine Söhne zurück. „Das ist unvorstellbar, sie will ihre Kinder verkaufen“, ist Denis echauffiert.

Vater verzweifelt: "Mache mir Sorgen um Söhne"
Seine Sorge: „Laut Beobachtern wohnt sie nicht mehr im Frauenhaus, sondern immer woanders. Das tut meinen Söhnen sicher nicht gut.“ Der Fall ist gerichtsanhängig, den vorerst letzten Termin ließ die Mutter platzen. Angeblich befindet sie sich im Ausland. Anwältin Astrid Wagner, die Denis juristisch zur Seite steht, ist erzürnt: „Es ist skandalös, dass das Gericht keinen dringenden Handlungsbedarf sieht. Es ist glaubwürdig, dass die Kinder nicht gut versorgt sind. Zudem wurde die Mutter von Freunden im Inland gesehen.“

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.