Hausverbot

NGO-Aktivist darf nicht am Luca-Prozess teilnehmen

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NGO-Sprecher Peter Rosenauer darf dem Luca-Prozess nicht beiwohnen. Er wurde mit einem Hausverbot belegt.

Begründet wurde dies in einem von Vizepräsidentin Christa Zemanek unterzeichneten Schreiben u.a. mit "Sicherheitsgründen".

Demo vor Gerichtsgebäude
Rosenauer bezog am Donnerstag in der Früh vor dem Gerichtsgebäude Position. Auf einem Banner mit dem Foto des kleinen Luca war "sexueller Missbrauch - Behörden sehen weg" zu lesen. Der Aktivist, der den Jugendämtern Mödling (NÖ) und Schwaz (Tirol) Untätigkeit vorwirft, hat diesbezüglich auch Anzeige erstattet.

Hausverbot eine "Frechheit"
Das über ihn verhängte Hausverbot bezeichnete der Aktivist als "Frechheit". Immerhin sei er "Mitstrafanzeiger". Er habe auch keinerlei Störaktionen geplant. Das werde frühestens der Fall sein, sollten die Behörden nicht angeklagt werden. Die diesbezügliche Entscheidung liege bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Tretgitter "überzogene Maßnahme"
Dass vor dem Landesgericht Korneuburg auch Tretgitter aufgestellt waren, bezeichnete Rosenauer als "überzogene Maßnahme". Es gehe "um einen Kinderschänder- und nicht um einen Terrorprozess". Die Maßnahme werfe "ein schlechtes Licht auf das Amtsverständnis der niederösterreichischen Behörden und der Justiz".

"Peter Rosenauer wird aufgrund von Vorkommnissen aus der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen für 25.9. und 26.9. 2008 für das Landesgericht Korneuburg Hausverbot erteilt. Er ist nicht Verfahrensbeteiligter im Heute stattfindenden Schwurgerichtsprozess 732Hv 2/08", heißt es in dem Schreiben, das Rosenauer eigenen Angaben zufolge vor dem Gerichtsgebäude überreicht wurde.

Foto: (c) APA

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