Vergewaltigungs-Prozess

Nach Freisprüchen negativer Asylbescheid

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Die Freisprüche des Landesgerichtes St. Pölten vom März sind nicht rechtskräftig.

Der Asylantrag eines Afghanen, der im März gemeinsam mit einem weiteren 19-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln nicht rechtskräftig freigesprochen wurde, ist laut Medienberichten abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, bestätigte die Rechtsvertreterin des jungen Mannes am Donnerstag.

Der Antrag auf Internationalen Schutz werde abgewiesen werde, eine aufschiebende Wirkung gebe es nicht.

Beantragt worden sei nun auch eine Anerkennung der aufschiebenden Wirkung, sagte die Rechtsanwältin des Afghanen. Sie hielt zudem fest, dass ihr Mandant, der sich seit Jahren in Österreich befinde, nach dem Prozess nicht untergetaucht sei.

Vergewaltigungsvorwurf

Die Anklagebehörde hatte den beiden jungen Männern vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten - ein Afghane und ein Somalier - hatten sich in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess am 27. März nach Angaben ihrer Verteidigerinnen nicht schuldig bekannt. Die Männer sprachen demnach davon, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft meldete gegen die Freisprüche im Zweifel Nichtigkeitsbeschwerde an, über diese hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Die beiden jungen Männer, die vor dem Prozess monatelang in U-Haft saßen, wurden am 27. März nach einer Haftprüfungsverhandlung im Anschluss an die Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt.

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