20. Oktober 2009 12:10
Weil sie eine 86-Jährige im Juli 2007 mit einer nicht indizierten Blutegeltherapie
behandelt hatte und die Patientin starb, wurde eine 53-jährige Ärztin am
Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung zu vier
Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte nahm
Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit
nicht rechtskräftig.
Gutachten unterstützen Ärztin
Zu Prozessbeginn im
Jänner hatte sich die Ärztin nicht schuldig bekannt. Im September wurden
medizinische Gutachten gehört, denen zufolge der Tod der 86-Jährigen nicht
eingetreten wäre, wenn sich die schwer am Herzen erkrankte Frau nicht der
Behandlung mit Blutegeln unterzogen hätte. Ohne die Vorerkrankung hätte die
Therapie allerdings nicht zum Tod geführt, meinte Sachverständiger Wolfgang
Denk.
Am Dienstag sagten zwei ehemalige Patienten im Alter von 58 und 86 Jahren
aus. Ihnen hätte bei nicht heilenden Wunden an den Füßen die Behandlung
durch die Ärzte geholfen. Drohende Amputationen seien damit verhindert
worden, sie seien heute beschwerdefrei. Denk betonte, dass das
Beschwerdebild der verstorbenen Patientin am Fuß Ausdruck einer allgemeinen
Gefäßerkrankung gewesen sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei solchen
Patienten auch die Herzkranzgefäße betroffen sind, liege bei 50 bis 90
Prozent. Das heißt, der Arzt habe davon auszugehen, dass eine koronare
Herzkrankheit vorliegt.
Zu viele Blutegel
Staatsanwalt Stefan Dunkl führte in seinem
Schlussvortrag aus, dass die Therapie in keiner Weise angezeigt und die
Behandlung nutzlos gewesen sei. Der alten Dame seien - ohne zuvor die
Meinung eines Internisten einzuholen - zu viele Blutegel angesetzt worden,
wodurch der Blutverlust zu groß war und zum Herzinfarkt führte.
Der Verteidiger der Angeklagten sah hingegen berechtigte Zweifel und
plädierte auf Freispruch seiner Mandantin. Der Privatbeteiligtenvertreter
räumte ein, dass die Angeklagte mit Leib und Seele Ärztin sei, sie hätte
aber im Hinblick auf das Alter und die Konstitution der Patientin eine
Behandlung ablehnen müssen. Am Opfer seien 32 Bissstellen festgestellt
worden, die Frau verlor mehr als einen Liter Blut.