Urteil

Neonazi-Postings: 18 Monate Haft

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Tatsachengeständnis des Angeklagten wirkte sich mildernd aus.

18 Monate Freiheitsstrafe (unbedingt) wegen mehrfacher Verstöße gegen das Verbotsgesetz und Verhetzung: So lautete am Freitag am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen einen 54-Jährigen, der im Vorjahr auf der - mittlerweile verbotenen - Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" gepostet hatte.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig. Der Angeklagte meldete Rechtsmittel an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Zur Strafbemessung führte der vorsitzende Richter Manfred Hohenecker aus, dass 18 Monate bei einem Rahmen von einem bis zu zehn Jahren an der Untergrenze lägen. Das Verbotsgesetz sei nicht dazu angetan, symbolische Strafen zu verhängen.

Als erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen zweier Delikte und die Tat-Wiederholungen über einen längeren Zeitraum (Mai bis September 2010, im Forum registriert war der Beschuldigte seit Sommer 2009) hinweg. Mildernd ausgewirkt hätte sich das Tatsachengeständnis, die Reue des Angeklagten sei "nicht sehr glaubwürdig" gewesen.
 

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