09. März 2010 14:46
Unter regem medialen Interesse hat am Mittwoch im Landesgericht Korneuburg
der Prozess gegen den Polizisten begonnen, der in der Nacht auf den 5.
August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher
erschossen hatte. Der 43-jährige Beamte muss sich in einem auf drei Tage
anberaumten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen verantworten. Zu Beginn der Verhandlung bekannte sich der
Polizist "nicht schuldig".
Drei Jahre Haft drohen
Die Anklage legt ihm zur Last, "zumindest
irrtümlich" einen Angriff auf seine Person angenommen und "in
Furcht oder Schrecken" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht zu
haben. Damit hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "das
gerechtfertigte Maß der Verteidigung" überschritten. Im Fall eines
Schuldspruchs drohen dem 43-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.
Der 43-jährige Beamte legte dar, er wäre von einem Fehlalarm ausgegangen,
als er mit seiner Kollegin zum Supermarkt gerufen wurde. Als er im dunklen
Verbindungsraum vom Fleischanlieferungs- zum Verkaufsraum plötzlich zwei
vermummte Gestalten im Lichtkegel seiner Taschenlampe wahrnahm, sei er "total
erschrocken". "Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind
plötzlich zwei Personen gehockt. Ich habe gesehen Kapuze, Vermummung, nur
die Augen", schilderte der Angeklagte.
Angriff mit der Harke
Die Gestalten wären "aufgesprungen,
in unsere Richtung. Einer hatte einen Gegenstand über dem Kopf".
Florian P., der eine Gartenharke dabei hatte, habe ihn "angegriffen".
Da habe er sich entschlossen, einen Warnschuss in die Ecke abzugeben,
während seine Kollegin auf Roland T. feuerte, über den der Richter meinte,
es wäre "höchst unwahrscheinlich, dass der etwas Waffenähnliches
in der Hand gehabt hat": Der Schraubenzieher, den Roland T. eingesteckt
hatte, fand sich noch in seiner Jacke, nachdem der damals 16-Jährige
niedergeschossen worden war.
Beide vermummten Jugendlichen liefen aus dem Gang in den Verkaufsraum, wo
Roland T. unmittelbar nach der Tür zu Boden ging: Die Beamtin hatte ihm mit
einem Projektil beide Oberschenkel durchschossen. Während die Frau wie
angewurzelt stehenblieb, folgte ihr Kollege Florian P., der sich im
Verkaufsraum hinter einer Palette versteckt hatte.
"Sie dürften unter Adrenalin gestanden sein, kann man das so sagen.
Sie sind in den Fight übergegangen", kommentierte der Richter
dieses Verhalten. "Ich wollte nur raus. Aus Angst. Ich habe in mir das
Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt",
erwiderte der Polizist.
Richter glaubt nicht der Version
Der Richter machte deutlich,
dass er dem nicht glaubte: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf. Sie
waren auf Adrenalin und sind dem nachgegangen. Warum sagen's nicht einfach,
sie wollten die festnehmen und sind mit gezogener Dienstwaffe nach? Keiner
verlangt ja von einem Polizisten, dass er sich im Fleischraum verkriecht.
Könnte man auch sagen, Sie waren auf der Jagd?" Der Beamte
verneinte mit Bestimmtheit: "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden
verletzen." Er habe "Furcht und Angst vernommen".
Unmittelbar vor Abgabe des tödlichen Schusses will der angeklagte Polizist "von
einem Geräusch, einem Schatten" im Bereich der Wursttheke
abgelenkt worden sein. Das hatte er bei der Tatrekonstruktion angegeben und
wiederholte er nun auch vor dem Richter. Im Unterschied zu seiner
seinerzeitigen Angabe, derzufolge er sich nach rechts umgedreht - und damit
ohne Florian P. anzusehen auf diesen geschossen habe - behauptete der Beamte
jetzt aber, er habe bloß einen "Augensprung" gemacht, weil er
mit einem Angriff von möglichen weiteren Komplizen der beiden Einbrecher
gerechnet habe.
"Wo wollten Sie ihn treffen?", wollte Hohenecker wissen. "Wenn,
im unteren Bereich", erwiderte der 43-Jährige. Getroffen wurde der
Bursch allerdings in der Lunge, wobei er dem Beamten den Rücken zugekehrt
hatte. "Einen halben Meter daneben schießen, wie geht das?",
wunderte sich der Richter. "Das kann ich mir nicht erklären",
sagte der Polizist.
Richter glaubt auch Polizistin nicht
Kurz, aber intensiv hat sich
am Mittwochnachmittag die Einvernahme der 35-jährigen Polizistin gestaltet,
die auf den 17 Jahre alten Komplizen des 14-Jährigen geschossen und diesen
verletzt hatte. Richter Manfred Hohenecker gestand der Beamtin bis zum
Zeitpunkt ihrer Schussabgabe ein Entschlagungsrecht zu, da ihr Verfahren von
der Staatsanwaltschaft zwar eingestellt wurde - man billigte ihr eine
notwehrfähige Situation zu - , die Rechtsvertreterin des 17-Jährigen
allerdings einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens eingebracht hat, über
den noch nicht entschieden wurde.
Folglich wurde die Beamtin nur über ihre Wahrnehmungen nach ihrem Schuss
befragt, der beide Oberschenkel des 17-Jährigen durchschlagen hatte. Die
35-Jährige blieb bei ihren bisherigen Angaben. Sie habe nicht mitbekommen,
wie ihr Kollege im Supermarkt auf Florian P. feuerte, weil sie wie
angewurzelt im Verbindungsgang zum Verkaufsraum stehen geblieben sei: "Ich
bin eine gefühlte Ewigkeit stehen geblieben. Ich bin raus, nachdem ich einen
Schuss gehört habe von draußen. Ich habe es nicht gesehen. Ich war nicht
dabei. Ich war gelähmt. Ich habe nichts gesehen. Ich war im Verbindungsgang."
Der Richter machte deutlich, dass er der Zeugin das nicht glaubte: "Es gibt
gewisse Verdachtsmomente, dass Sie mehr wissen, als Sie bisher gesagt haben.
Es gibt gewisse Hinweise, dass Sie in Wahrheit mehr wissen."