34 Jahre in Haft

Rekord-Häftling klagt auf Schadenersatz

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Gutachter hatte wegen "falscher" Expertise bedingte Entlassung abgelehnt.

Der mit inzwischen mehr als 34 Jahren durchgehender Haft längseinsitzende Strafgefangene Österreichs klagt einen niederösterreichischen Sachverständigen. Er will 50.000 Euro Schadenersatz aufgrund der Erstellung eines seiner Ansicht nach falschen Prognosegutachtens. Die Zivilrechtsverhandlung findet am Donnerstag (9.00 Uhr) am Landesgericht St. Pölten statt. Es handle sich um eine für eine halbe Stunde anberaumte "vorbereitende Tagsatzung", sagte Gerichtssprecherin Andrea Humer.

"Falsches" Gutachten
Wie in den - Medien zugesandten - Unterlagen erläutert wurde, habe das Landesgericht Krems aufgrund eines am 6. Juni 2011 erstellten "falschen" Prognosegutachtens die bedingte Entlassung des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten 63-Jährigen abgelehnt. Kritisiert wurden Untersuchungsmethoden, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Laut der Klage sei die Expertise auch für einen anderen Gutachter nicht nachvollziehbar, außerdem sei der Beklagte nicht für den Fachbereich psychiatrische Kriminalprognose zertifiziert.

Schmerzensgeld und Verdienstentgang
Die geforderte Summe teile sich in Schmerzensgeld für "schwerwiegende, entwürdigende und erniedrigende Behandlung" und Verdienstentgang, weil der Langzeithäftling mit Juni 2011 von seinem Schwager zum Mindestkollektivlohn angestellt worden wäre. Seitens der als Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltskanzlei hieß es zur Causa auf APA-Anfrage, man sei vom Mandanten nicht zu Auskünften ermächtigt.

Ausbruch
Der Mann wurde 1978 wegen Mordes zu lebenslang verurteilt. 1989 brach er mit zwei weiteren Häftlingen aus der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau aus, kidnappte und vergewaltigte eine Frau. Den daraus resultierenden Prozess im Juni 1991 nutzte er zu einem Plädoyer für humanen Strafvollzug.

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