Urteil

Stieftöchter jahrelang sexuell missbraucht: 5 Jahre Haft

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Am Landesgericht Korneuburg wurde am Donnerstag ein 54-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch seiner Stieftöchter zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der 54-Jährige hat acht Jahre hindurch seine beiden damals teilweise noch unmündigen Stieftöchter vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der mehrfach vorbestrafte Beschäftigungslose zeigte sich zu allen Vorwürfen geständig und nahm auch das Urteil - fünf Jahre Freiheitsstrafe - an. Es ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte die Mutter der Mädchen (damals vier und acht) 1994 geheiratet. Bereits damals sollen die Übergriffe begonnen haben.

Mädchen hielten Übergriffe lange geheim
Der Mann habe die Kinder in einer Vielzahl von Angriffen mit Gewalt - indem er sie festhielt - u.a. zur Vornahme geschlechtlicher Handlungen genötigt. Ein 1999 in Wien eingeleitetes Verfahren wurde wieder eingestellt, weil die Mädchen nicht gegen ihren Stiefvater aussagen wollten. Später gaben sie zu Protokoll: "Wir haben es verschwiegen, weil wir gesehen haben, dass unsere Mutter ihn braucht." Auch bei der kontradiktorischen Vernehmung nahmen die Mädchen ihren Peiniger in Schutz: "Er hat aufgepasst, damit ich noch Jungfrau bleibe."

Nach der Enthaftung ließ der Beschuldigte seine Stieftöchter wenige Monate lang in Ruhe. Dann habe er die sexuellen Übergriffe - durchschnittlich zwei Mal wöchentlich - fortgesetzt, wobei er stets wartete, bis seine Frau eingeschlafen war. Aufgeflogen ist die Geschichte erst, als die Mutter doch dahinterkam.

"Das einzig Positive an diesem Fall ist das Geständnis des Angeklagten - es kommt aber sehr spät", meinte Staatsanwalt Lambert Schöfmann. Es sei besonders verwerflich, beide Stieftöchter über Jahre sexuell missbraucht zu haben. Man dürfe nicht übersehen, dass "solche Kinder oft lebenslang psychische Probleme haben und nicht in der Lage sind, als Erwachsene ein normales Sexualleben zu führen." Richter Franz Furtner sprach von einem "sehr gravierenden Fall, alle Spielarten sind darin enthalten."

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