Strafantrag gestellt

Tierschützer müssen vor Gericht

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200 Seiten ist der Strafantrag dick. Darin ist auch der Vorwurf der kriminellen Vereinigung enthalten.

Die zehn Tierschützer, gegen die eine Sonderkommission der Polizei über Jahre hinweg intensiv ermittelt hatte, werden sich vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Strafantrag fertiggestellt, der den Betroffenen bzw. ihren Rechtsvertretern noch heute, Dienstag, oder spätestens am Mittwoch zugestellt wird. Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und soll auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.

Zelle der ALF
Die Aktivisten - darunter mit Martin Balluch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) - waren im Mai 2008 in U-Haft genommen und insgesamt 104 Tage angehalten worden. Sie sollen nach Ansicht der Sicherheitsbehörden eine Zelle der "Animal Liberation Front "(ALF) - einer militanten Tierrechtsbewegung - gebildet und versucht haben, auf Textil-Ketten, deren Sortiment Pelzbekleidung umfasste, mittels Brandstiftung, Sachbeschädigungen - etwa Buttersäure-Anschlägen - und gefährlicher Drohung bzw. schwerer Nötigung Druck auszuüben. Die Unternehmen sollen dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen sein. Von einem gesamten Sachschaden von bis zu 600.000 Euro war die Rede.

Vorwürfe zurückgewiesen
Die Verdächtigen wiesen die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurück. Vor allem die Behauptung, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, ließen sie nicht gelten. Diesen Vorwurf hält die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt allerdings aufrecht, wohingegen sich einzelne Aspekte der ursprünglichen Anschuldigungen nicht mehr im Strafantrag finden sollen.

Während die Tierschützer und ihre Sympathisanten von einer "Teileinstellung" des Verfahrens sprechen und den Behörden in diesem Zusammenhang ein "Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe" unterstellen, betont die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, es liege eine "Teilerledigung" vor. Ein Teil der Vorwürfe sei aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden worden, bleibe aber weiter Ermittlungsgegenstand, so Behördensprecher Erich Habitzl.

Fünf Jahre Haft drohen
Zum Umfang der nicht abgeschlossenen Erhebungen wollte Habitzl ebenso wenig Stellung beziehen wie zum Inhalt des vorliegenden Strafantrags. Die Betroffenen sollten davon nicht aus den Medien erfahren, hieß es.

Der Umstand, dass in dieser Causa lediglich ein Strafantrag und keine begründete Anklageschrift eingebracht wurde, löst unterdessen bei einigen Justizexperten Verwunderung aus. "Ein Strafantrag mit diesem Umfang ist absolut ungewöhnlich", verlautete aus dem Justizministerium. Ein ranghoher, an einer anderen Behörde tätiger Staatsanwalt bemerkte, die Kollegen in Wiener Neustadt müssten entweder "eine gigantische Faktenlage" zusammengetragen oder einen ausführlich begründeten Strafantrag erstellt haben, "was an sich unüblich ist".

Sollten die Aktivisten im Sinn des 278a StGB schuldig erkannt werden, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Die Verhandlung, die im kommenden Herbst über die Bühne gehen dürfte, wird vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt werden.

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