02. September 2008 13:47
Die Oberstaatsanwaltschaft(OStA) Wien hat im Zuge der Überprüfung einer
Haftbeschwerde und nach Fallerörterung mit Vertretern der zuständigen
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese angewiesen, die Enthaftung der
Tierschützer des "Vereins gegen Tierfabriken" zu beantragen,
die seit Ende Mai unter dem Verdacht in U-Haft sitzen, eine kriminelle
Organisation gebildet zu haben.
"Würde das morgen wieder machen"
Gleichermaßen
erleichtert und gezeichnet von 104 Tagen U-Haft präsentierte sich Martin
Balluch, der als Hauptverdächtiger der wegen Bildung bzw. Beteiligung an
einer kriminellen Organisation monatelang festgehaltenen Tierschützer gilt,
am Dienstagnachmittag unmittelbar nach seiner Enthaftung vor dem Wiener
Landesgerichtlichen Gefangenenhaus. Die gegen ihn gerichteten Vorwürfe
bezeichnete er als "völlig nicht nachvollziehbar".
Balluch kündigte an, seine Tierrechts-Aktivitäten auf jeden Fall fortsetzen
zu wollen: "All das, was ich gemacht habe, ist vollkommen legal! Ich
habe nichts eingeschlagen, nie etwas beschädigt, zu keinen Verbrechen
aufgerufen! Das, was ich gemacht habe, würde ich morgen wieder machen!"
Schwere Vorwürfe gegen Polizei
Martin Balluch, der Obmann
des "Vereins gegen Tierfabriken", erhob schwere Vorwürfe gegen die
Polizei. Diese hätte bewusst gegen ihn ermittelt und Aussagen, die übers
Internet Verbreitung fanden, aus dem Kontext gerissen, sagte der
Tierrechts-Aktivist unmittelbar nach seiner Enthaftung: "Die Polizei
stellt es so hin, als hätte ich etwas Strafbares gemacht."
"Polizei wollte Verdachtslage konstruieren"
Er widme
sich seit elf Jahren eingehend dem Tierschutz. Natürlich habe er "ab
und zu eine radikale Meinung geäußert". Im Hinblick auf das
Recht auf freie Meinungsäußerung sei das aber zulässig, meinte Balluch. Ihm
nun beispielsweise den Satz "Ich freue mich über den Ruin der
Tierindustrie" zum Vorwurf zu machen, sei demgegenüber "ein
Wahnsinn": Die Zusammenhänge, das, was er vorher und nachher gesagt
habe, fehle in den Akten vollständig. "Der Satz ist einfach aus
dem Kontext gerissen worden", betonte Balluch. Die Polizei habe
offenbar eine Verdachtslage konstruieren wollen.
Die Polizei mache ihm weiters zum Vorwurf, seinen Computer verschlüsselt und
haufenweise Datenmaterial gesammelt zu haben. Auch darin sei nichts
Unrechtes zu erblicken: "Die Akten und Daten, die vielleicht zu einem
halben Prozent auch Informationen über kriminelle Fälle enthalten, muss ich
als Tierschutzexperte haben!" Er bzw. sein Verein hätten niemals gegen
die Gesetze verstoßen.
Auf die Frage, wie es ihm im Gefängnis ergangen sei, erwiderte Balluch: "Es
war ein Wahnsinn! Ich kann das gar nicht in Worte fassen." Er sei 104
Tage lang unter falschen Anschuldigungen der Freiheit beraubt worden, sei
jetzt das Sonnenlicht gar nicht mehr gewohnt. Die nunmehrige Freilassung sei
für ihn "völlig überraschend" gekommen: "Ein
Wärter ist auf mich zugekommen und gesagt, ich soll meine Sachen
z'sammpacken und kann jetzt gehen."
U-Haft steht in keinem Verhältnis zum Srtafausmaß
Es
bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht
fortgesetzt werden, "wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer
Verhältnis steht." Genau davon geht die OStA im gegenständlichen
Fall offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der
Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese
Frist ist längst abgelaufen.
Die OStA macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile wesentliche Beweismittel
sichergestellt und nun auszuwerten sind, "so dass eine Inhaftierung der
Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens nicht - mehr -
erforderlich ist".
Geheimprotokolle werden veröffentlicht
Geheime
Abhörprotokolle jener Sonderkommission, welche gegen die am Dienstag
freigelassenen Tierschützer ermittelte, veröffentlicht das
Nachrichtenmagazin "News" in seiner am Donnerstag erscheinenden
Ausgabe. Ins Visier der Beamten geriet auch Madeleine Petrovic, Klubobfrau
der niederösterreichischen Grünen und Präsidentin des Wiener
Tierschutzvereines.