Annaberg

Wilderer: Geld für Familien der Opfer

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Die Opfer-Familien der Tragödie von Annaberg erhalten jetzt ihre erste Entschädigung.

Der 17. September 2013 ist für vier Familien für immer in ihr Gedächtnis eingebrannt. An jenem Dienstag tötete Wilderer Alois H. (55) die drei Polizisten Roman B. (38), Manfred D. (44) und Johann E. (51) sowie den Sanitäter Johann D. (70) – ihre Frauen wurden mit einem Schlag Witwen und ihre Kinder zu Halbwaisen.

Erstes Geld kommt jetzt vom Bundessozialam

Jetzt, rund drei Monate nach dem Massaker, erhalten die Hinterbliebenen auf Initiative von Anwalt Nikolaus Rast zumindest den ersten Teil des Schmerzensgeldes. Das Bundessozialamt zahlt in den nächsten Tagen bis zu 20.000 Euro für alle vier Familien, damit die Kosten für Psychotherapien und Krisenintervention fürs Erste gedeckt sind. Anwalt Rast zu ÖSTERREICH: „Das sind zumindest ein paar Tausend Euro pro Familie.“ Zusätzlich winkt den Frauen und Kindern noch eine monatliche Rentenzahlung.

Hoffnung auf noch mehr Geld im Konkursverfahren
Doch damit nicht genug: Am 18. Februar 2014 findet die erste Prüfungstagsatzung statt, in der die Insolvenzforderungen aller Gläubiger geprüft werden.

Rechtsvertreter Rast will in diesem Konkursverfahren auch die Schadensersatzforderungen für die Hinterbliebenen aus dem Erbe des Wilderers geltend machen. „Es geht in dieser Verhandlung um eine sechsstellige Summe. Ich bin durchaus optimistisch, dass die FamilienHinterbliebenen eine ansprechende finanzielle Wiedergutmachung erhalten“, erklärt Rast gegenüber ÖSTERREICH.

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