Sprengsatz funktionsfähig

Zehn Jahre für Horner Bombenwerfer

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Der Angeklagte soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist am Donnerstag (richtig) am Landesgericht Krems ein 76-Jähriger verurteilt worden, der am 15. Dezember 2010 in der Bezirkshauptmannschaft Horn eine selbst gebastelte Bombe zündete und auf den Schreibtisch eines Sozialarbeiters geworfen hatte. Überdies wurde - dem  psychiatrischen Gutachten folgend - die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Urteil nicht rechtskräftig
Mit diesem einstimmigen - nicht rechtskräftigen - Urteil folgten die Geschworenen der Anklage, die auf versuchten Mord und versuchte vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel gelautet hatte. Dazu kam weiters ein Vergehen nach dem Waffengesetz. Der Beschuldigte, der sich zu Verhandlungsbeginn nicht schuldig im Sinne der Anklage bekannt hatte, meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Glück: Zündschnur erlosch vorzeitig
Nur dem glücklichen Umstand, dass die Zündschnur vorzeitig erlosch, sei zu danken, dass die von dem ausgebildeten Sprengmeister aus Wegwerffeuerzeugen zusammengebaute Vorrichtung nicht explodierte, betonte ein Beamter des Innenministeriums. Dem gerichtsmedizinischen Gutachter zufolge wäre die Splitterwirkung tödlich gewesen.

Täter bestritt vor Gericht Tötungsabsicht

Entgegen seiner Aussagen bei Polizei und Haftrichter, wonach ihm der Tod des Sozialarbeiters und auch sein eigener egal gewesen wäre, bestritt der Mann heute eine Tötungsabsicht, er habe den Sozialarbeiter lediglich erschrecken wollen. Motiv seines Handelns war die Überzeugung, dass ihm die Fürsorge eine Pensionsauszahlung aus der Schweiz vorenthalten würde - was nicht stimmte, wie in der Verhandlung betont wurde. Aufgrund problematischer Vorfälle in der Vergangenheit bestand gegen den 76-Jährigen überdies ein Waffenverbot - dennoch besaß er Revolver, Gewehre und Munition.

Psychiater: Bombenwerfer abartig und paranoid
Aus psychiatrischer Sicht liegt beim Beschuldigten höhere seelische und geistige Abartigkeit mit paranoiden Zügen vor, seine Grundhaltung sei geprägt von Misstrauen, Groll und Wut, er sei sozial isoliert. Zur Persönlichkeitsstörung komme eine neurologische - nach kleinen Schlaganfällen - dazu.

Streit um Pension als Auslöser
Der durch die Bombe bedrohte diplomierte Sozialarbeiter hatte seit Oktober 2010 mit dem Beschuldigten Kontakt, nachdem das Krankenhaus die Fürsorge über einen Patienten ohne ordentlichen Wohnsitz in Kenntnis gesetzt hatte. Am 14. Dezember, als der 76-Jährige zum zweiten Mal im Spital war, habe er ihn besucht, sagte der Zeuge. Es sei aber kein Gespräch möglich, der Mann "nicht zugänglich" gewesen und habe behauptet, dass die Fürsorge seine Pension kassiere.

BH-Sozialarbeiter flüchtete vor Anschlag
Nach Rücksprache mit dem Oberarzt wurde ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet. Die Anmeldung dafür sei am folgenden Tag fertig gewesen - da war der Angeklagte aber aus dem Spital verschwunden. Eine Stunde später sei er dann in der BH aufgetaucht. Dann sah der Zeuge aus dem Augenwinkel einen Feuerschein, etwas auf seinem Schreibtisch landen, rannte aus dem Zimmer und sperrte sich in einem Nebenraum ein. Der Entschärfungsdienst rückte an, der Mann wurde noch im Amtsgebäude festgenommen.

 

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