Linz

15 Jahre für Juwelier-Räuber

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Der Schuldspruch wurde in einem Indizienprozess gefällt.

Ein 45-jähriger Serbe ist nach einem Überfall auf ein Linzer Juweliergeschäft am Mittwochnachmittag im Landesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren Raubes und Freiheitsentziehung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte bekannte sich in der Verhandlung nicht schuldig. Doch die Indizien und die Zeugenaussagen sprachen gegen ihn. Demnach habe er am 3. Mai vergangenen Jahres zusammen mit seiner noch flüchtigen Lebensgefährtin der Angestellten des Juweliers nach Geschäftsschluss in ihrem Heimatort St. Georgen an der Gusen aufgelauert. Die Frau wurde unter Vorhalt einer Pistole gezwungen, in ein Auto zu steigen und damit zurück nach Linz zu fahren. Die Entführte musste das Geschäft wieder aufsperren. Dann wurde sie mit Handschellen in einem Nebenraum an ein Stiegengeländer gefesselt. Die Räuber packten Schmuck, Uhren und Bargeld zusammen, verließen das Geschäft, sperrten von außen ab und verschwanden.

Stundenlang gefangen

Der Überfallenen gelang erst nach Stunden, mithilfe eines Staubsaugerrohrs und zwei Regenschirmen ein Mobiltelefon zu sich zu ziehen und die Polizei zu rufen. Der Gesamtschaden wird mit mehr als 148.000 Euro angegeben. Davon sind nur 70.000 durch die Versicherung gedeckt. Der Angeklagte hat etliche Vorstrafen, darunter wegen eines ähnlicher Raubes in Deutschland.

Der mit EU-Haftbefehl in Ungarn geschnappte Angeklagte aus Novi Sad gestand zwar ein, damals in Linz gewesen zu sein - zur Arbeitssuche -, aber er bestritt die Tat. Er bezweifelte sogar, dass es überhaupt einen Überfall gegeben habe.

Die wichtigste Belastungszeugin im Prozess war die überfallene Mitarbeiterin. Sie erkannte den Mann eindeutig an seiner Stimme. Bei seinem Anblick war sie sich nicht sicher. Der Mann soll damals eine Kapuze getragen haben. Außerdem habe sie ihre Entführer nicht ansehen dürfen. Sie habe während des Überfalles große Angst nicht nur um sich, sondern auch um ihre Familie gehabt. Denn ihr sei gedroht worden, weitere Täter würden ihr Haus beobachten. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung.

Mehrere Indizien
Weitere Zeugen machten Angaben, die darauf hinwiesen, dass das Pärchen das Geschäft und die Überfallene ausgekundschaftet hätten. Einem weiteren war ein Auto in St. Georgen aufgefallen, das vermutlich vom Beschuldigten gefahren wurde. Dazu gibt es Aufnahmen aus einer Videoüberwachung und Strafzettel aus Linz für den falsch geparkten Pkw des Serben.

Bei der Festsetzung der Strafe 15 Jahre Haft fand das Schöffengericht keine mildernde Umstände, aber etliche erschwerende: Unter anderem die Vorstrafen, das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen und die Tatbegehung durch Gewalt. Die mögliche Höchststrafe hätte 20 Jahre betragen. Der Entführten wurden 3.500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen Schuldspruch, Berufung gegen die Strafhöhe und den Zuspruch des Schmerzensgeldes ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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