Gmunden

18 Jahre für tödliche Vergewaltigung

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Das Opfer lag vor seinem Tod rund 40 Stunden hilflos im Garten

Ein 39-Jähriger Gmundner ist am Freitag wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an einer 51-jährigen Tanzlehrerin zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Tat stets bestritten. Seine Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.

"Tötungsabsicht"
In der Nacht auf den 7. Juli feierten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennis-Club mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-Jährige schwer verletzt, halb nackt und nicht ansprechbar in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht - gestützt auf etliche Gutachten verschiedener Fachbereiche - davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt ist und sich eine Abfuhr geholt hat. Dann habe er sie niedergeschlagen, sich an der Wehrlosen vergangen, ihr "in Tötungsabsicht" noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt und das Grundstück verlassen.

Der Beschuldigte schilderte die Nacht völlig anders: Seine Ehefrau sei von der "feucht-fröhlichen" Feier früher nach Hause gegangen zu den Kindern. Er sei noch geblieben und habe sich mit dem späteren Opfer in dessen Garten verabredet. Dort sei es zum Sex gekommen. Danach sei die 51-Jährige gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen, sie sei wohlauf gewesen und er gegangen. Als er erfuhr, wie sie gefunden wurde, sei er "am meisten schockiert gewesen, dass wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird". Er meldete sich selbst bei der Polizei, die ihn wenig später festnahm.

Abfällige Bemerkungen
Die 51-Jährige hatte bei der Party - laut Schilderung mehrerer Zeugen - erstmals seit dem Tod ihres Mannes einige Monate zuvor keine Trauerkleidung mehr getragen. Der Angeklagte soll mehrfach abfällige Bemerkungen über ihre kurze Hose gemacht haben. Ihre Hotpants seien der Frau so zum Verhängnis geworden, "dass er sie niederschlug, vergewaltigte, 40 Stunden im Garten halb nackt in einer Urin- und Blutlache, von Maden übersät liegen ließ", fasste die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer zusammen.

Der Verteidiger zeigte sich "empört" und "verwundert" über diese Ausführungen. Es habe sich um gewaltfreien Geschlechtsverkehr gehandelt. Der Angeklagte, der im Gerichtssaal stets gelassen wirkte, Zeugen freundlich anlächelte und immer wieder seine eheliche Untreue bedauerte, wollte mit der Tat bis zuletzt nichts zu tun haben. Er sagte, dass ein Jahr U-Haft für einen "Seitensprung" genug sei. Auf das Urteil reagierte er mit Kopfschütteln.
 

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