14. November 2009 21:33
Seit Samstag liegt ÖSTERREICH der komplette Abschiebe-Bescheid für Arigona
vor. Er ist 94 Seiten stark, ihre Mutter hat denselben bekommen. Die
Bescheide für ihre Brüder, Albin (10) und Albona (9), sind jeweils 72 Seiten
dick.
Der Arigona-Akt liest sich zum Teil höchst zynisch. Beispiel (auf Seite 63):
„Bei einer Zunahme psychosozialer Belastung wäre zwar mit erhöhter
Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von suizidalem Verhalten auszugehen ...
es lässt sich jedoch bezüglich der Behandelbarkeit ihrer psychischen
Erkrankung ableiten, dass diese im Kosovo gewährleistet ist.“ Heißt
zugespitzt: Wenn sich Arigona etwas antun sollte, dann tunlichst in ihrer
Heimat.
Dann wird – detailverliebt – über die Behandlungskosten im Kosovo
philosophiert. „Sie müssten für eine stationäre medizinische Betreuung in
Peje drei Euro pro Tag bzw. in Pristina vier Euro pro Tag zahlen.“
Mitnahmesuizid
Fakt bleibt: Die akute Selbstmordgefahr ist kein
Hirngespinst, sondern existiert real – bei Arigonas Mutter. Ein bisher
unbekanntes medizinisches Gutachten der Universitätsklinik Wien, zitiert im
aktuellen profil, spricht eine klare Sprache. „Bei Frau Zogaj dürfte sich in
der Abschiebesituation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine
Suizidalität ergeben.
"Es wäre auch denkbar, dass es zu einem Mitnahmesuizid (Kinder) kommt“,
heißt es in dem Befund, den Thomas Stompe, Professor für Psychiatrie an der
Universitätsklinik in Wien, am 10. September dieses Jahres für das
Bundesasylamt erstellt hat. Bedeutet im Klartext: Wird die Familie
abgeschoben, dann besteht die akute Gefahr , dass sich Mutter Nurie („mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“) umbringt. Und ihre Familie mit in
den Tod nimmt.
Total-Rückzug
Arigona selbst hat sich komplett
zurückgezogen. In der Wohnung im Schloss am Rande von Frankenburg, OÖ, die
ihnen ein Baron Limberg seit zwei Jahren zur Verfügung stellt, macht sich
seit Donnerstag Hoffnungslosigkeit breit. Jenem Tag, an dem der Bescheid
kam. Tatsächlich droht bereits im Advent die Abschiebung. Arigona hat aber
noch Chancen:
Chance 1: Krankheit. Rein formal wird ihr Anwalt Helmut Blum gegen
den Bescheid berufen. Darüber entscheiden zwei Richter des
Asylgerichtshofes. Dass die Richter dem Asylantrag doch noch stattgeben, ist
nicht zu erwarten. Sie könnten allerdings die Abschiebung aussetzen – aus
gesundheitlichen Gründen. Selbstmorddrohungen sind zwar kein Asylgrund, eine
schwere psychische Erkrankung könnte aber die Ausweisung verzögern oder gar
verhindern.
Chance 2: Gnade. Geben die zwei Richter dem Erstbescheid recht,
bleibt als Hoffnung ein Gnadenakt von Innenministerin Maria Fekter. Diese
könnte ein „humanitäres Bleiberecht“ gewähren.
Chance 3: Adoption. Scheitert auch diese Möglichkeit, bliebe nur noch
die Adoption durch einen Österreicher. Es müsste sich aber ein
österreichisches Ehepaar um die Adoption bewerben.
Bleibt zu hoffen, dass Arigona Zogaj nicht die „vierte Chance“ ergreift, die
der Dichter Franzobel sarkastisch ins Spiel bringt: „Die einzige Möglichkeit
zu bleiben, wäre, wenn sie sich als Prostituierte anmeldet. Prostituierte
werden geduldet. Das zeigt, wie pervers unsere Gesetzgebung ist.“