Zurechnungsfähig

Fall Paulina: Mörder bald vor Gericht

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Stiefbruder als Mittäter angeklagt - 19-Jährigem drohen 20 Jahre Haft.

Noch im Frühling könnte einer der beiden Mörder von Paulina S. aus Bad Ischl (Bezirk Gmunden) zur Rechenschaft gezogen werden. Der mutmaßliche Haupttäter, Stiefvater Klaus K., hat sich – wie berichtet – in der Untersuchungshaft umgebracht. Sein Sohn und Paulinas Stiefbruder, Konstantin K. (19), wird wegen des „Verbrechens des Mordes als Beitragstäter“ angeklagt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wels mit. Das Strafmaß ist genauso hoch wie bei einer Mordanklage. „Konstantin wird jedoch als junger Erwachsener behandelt“, so Sprecher Manfred Holzinger. Dem 19-Jährigen drohen fünf bis 20 Jahre Haft. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Konstantin K. soll mit seinem Vater Paulina im Juli 2011 auf dem Weg zur Schule bei einer Bushaltestelle abgepasst, in ein Auto gezerrt und getötet haben – offenbar ein Racheakt, weil sich die Mutter der 14-Jährigen von Klaus K. getrennt hatte. Die beiden gestanden die Tat, äußerten sich jedoch nicht zum Motiv.

Zurechnungsfähig
Ein Gutachter bescheinigte dem 19-Jährigen Zurechnungsfähigkeit. Er soll von seinem dominanten Vater abhängig gewesen sein. Eine Expertise beschreibt den toten Hauptverdächtigen als „narzisstisch schwerst gestörten“ und aggressiven Menschen.

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