Im Kindergarten

Kein Essen für Sohn von Arbeitslosem

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Weil der Vater seinen Job verlor, soll das Kind künftig früher abgeholt werden.

Weil der Vater arbeitslos wurde, soll sein sechsjähriger Sohn in einem Kindergarten in Traun (Bezirk Linz-Land) in Oberösterreich keinen Anspruch mehr auf ein Mittagessen haben. Das berichtete die Bezirksrundschau Linz-Land. Das Kind hätte demnach nicht mehr bis 14.00 Uhr bleiben dürfen, sondern schon um 11.30 abgeholt werden müssen.

Der Trauner habe sich bei der Stadt erkundigt und sei informiert worden, dass es kein Mittagessen für den Buben gebe, weil er - der Vater - arbeitslos sei. "Meine Frau arbeitet täglich bis 14.00 Uhr und ich habe viele Vorstellungsgespräche", so der Mann. Auch habe er stets die Gebühr für den Kindergarten bezahlt.

Kein Kindergarten bis 14 Uhr
Die Familie soll ein Schreiben des Bürgermeisters Harald Seidl (S) bekommen haben, in dem er versichert, dass eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde. Doch würde der Sechsjährige zwar weiterhin mit Essen versorgt, dürfe aber nach wie vor nicht mehr bis 14 Uhr im Kindergarten bleiben. Der Vater berichtete von einem Gemeinderatsbeschluss, wonach Kinder von erwerbslosen Eltern kein Mittagessen bekommen würden und um 11.30 abzuholen seien.

Die Vizebürgermeisterin Renate Prammer (S), in deren Zuständigkeitsbereich diese Angelegenheit fällt, war Freitagvormittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Angeblich sicherte sie aber zu, dass das Kind den Kindergarten wieder bis 14.00 Uhr besuchen könne.

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