Prozess vertagt

Linzer klagt gegen Kirchenglocken

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Es wurden Gespräche zwischen den Streitparteien vereinbart.

Die Gerichtsverhandlung über die Klage eines Anrainers gegen die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms ist am Freitag vorerst vertagt worden. Die beiden Streitparteien vereinbarten außergerichtliche Gespräche, in denen eine Einigung, die Inanspruchnahme einer Mediation oder doch die Fortsetzung des Prozesses erörtert werden soll.

Kirchenglocke gefährdet Gesundheit

Der Wiener Anwalt Wolfgang List, der den Anrainer in dessen Unterlassungsklage vertritt, stellte in der Verhandlung im Landesgericht Linz fest, dass die Gesundheit seines Mandanten durch das Ertönen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr - insgesamt 222 Schläge - gefährdet sei. Er leide an Schlafmangel, Konzentrationsstörungen und Erschöpfungszuständen. "Das massive Sturmläuten muss aufhören", verlangt er.

Der Linzer Rechtsanwalt Wolfgang Graziani-Weiss wies für die Dompfarre mit ihrem Pfarrer Maximilian Strasser an der Spitze gleich zu Beginn darauf hin, dass der Kläger auch gerichtlich gegen ein Jugendzentrum in seiner Nachbarschaft vorgehe, weil er sich durch den Lärm und die über den Zaun fliegenden Bälle der dort spielenden Jugendlichen belästigt fühlt. Das Läuten bezeichnete er als "ortsüblich", das gebe es schon seit mehr als 100 Jahren. So gesundheitsgefährdend könne es nicht sein, denn dann würden sämtliche Anrainer im Domviertel unter Beschwerden leiden. Auch der Pfarrer wohne neben der Kirche.

Kein Vergleich

Richterin Amalia Berger-Lehner versuchte einen Vergleich zu erreichen. Das wies zunächst der Vertreter des Klägers zurück: Das sei bei einer Gesundheitsgefährdung nicht möglich. Zudem habe man einen Vergleich schon vorweggenommen, indem man nur verlange, dass das Läuten in der Nacht unterlassen werden soll. Auch der Anwalt des Beklagten zeigte zunächst kein Interesse an einem Vergleich: Man könne sich nicht vorstellen, das Läuten zu reduzieren, das Gericht solle entscheiden: "Wir wollen es wissen."

Dann stellte die Richterin aber den Mediator Christian Reichenberger vor. Dieser versuchte die Vorteile einer Mediation schmackhaft zu machen: Mit einem Urteil in einem Streit würde zwar Recht gesprochen, die Parteien bekämen aber nicht immer das, was sie wollen. Mindestens ein Unzufriedener bleibe zurück. Eine Einigung per Mediation ziele auch nicht wie ein Vergleich auf einen Kompromiss, sondern auf einen Konsens, eine Win-Win-Situation.

Außergerichtliche Gespräche

Auf die anschließende Frage der Richterin, ob eine Meditation versucht werde, tauschten die Anwälte erneut Argumente in dem Streit aus. In einer Verhandlungspause einigten sie sich darauf, noch ein Gespräch der Parteien über beide Streitfälle - Glockengeläute und Jugendzentrum - zu versuchen. Es ist im Februar geplant. Danach sollte eine Entscheidung über eine von drei Varianten erfolgen: Einigung, Mediation oder Prozessfortsetzung. Das Gericht setzte für alle Fälle einen weiteren Verhandlungstermin am 13. April an.

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