Oberösterreich

„Luft-Hunderter“- Kritik der Wirtschaftskammer

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Die WK-Oberösterreich will kein Tempo-Limit auf Westautobahn zwischen Linz und Enns.

Die Wirtschaftskammer OÖ wehrt sich mit einem Gutachten gegen die Verschärfung des "Luft-Hunderters" auf der Westautobahn zwischen Linz und Enns: Die gemessenen NO2-Werte würden von einer falsch aufgestellten Messstelle stammen. Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) konterte: Die Verlegung an einen weniger belasteten Standort zu fordern, sei "Vogel-Strauß-Vorgehensweise".

Luft-Schutz

Anschober hat angekündigt, dass das Tempolimit ab Februar häufiger geschaltet wird. Zudem kommt ein Fahrverbot für alte Lkw mit hohem Schadstoff-Ausstoß und es wird strenger überwacht. Grund für die Verschärfung ist eine EU-Richtlinie zur Luftqualität. Wenn die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht erreicht werden, drohe Österreich sogar ein Vertragsverletzungsverfahren, warnte der Landesrat.

Der Vizepräsident der oö. Wirtschaftskammer, Clemens Malina-Altzinger, findet allerdings, dass der Wirtschaftsstandort Oberösterreich "gegenüber der EU völlig unnötig schlecht gemacht und dadurch geschädigt" werde. Anschober solle der EU-Kommission mitteilen, dass er "überschießende Daten" gemeldet habe. Die Kammer stützt sich mit dieser Forderung auf ein Rechtsgutachten, wonach "unionsrechtliche und nationale Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität nicht eingehalten" worden seien. Die Daten der Messstelle Enns-Kristein-3 dürften demnach nicht herangezogen werden, weil sich diese "unmittelbar neben der Westautobahn", weit weg von Siedlungen und auf einem "auf regulärem Weg nicht erreichbaren" Rasendreieck zwischen Fahrbahnen befinde.
 

Verfälschte Messung?
Die Wirtschaftskammer versuche seit Jahren, die Messstelle Enns-Kristein als nicht rechtskonform hinzustellen, so Anschober zur APA. Die Umweltrechtsabteilung des Landes sowie das Umweltministerium hätten sich schon mehrfach damit befasst. Es sei aber Tatsache, dass die Messstelle den Vorgaben im Immissionsschutzgesetz-Luft und der darauf beruhenden Messkonzeptverordnung ebenso entspreche wie jenen der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Eine Messstelle infrage zu stellen oder ihre Verlegung an einen weniger belasteten Platz zu verlangen, heiße: "Was ich nicht messe, kann mich auch nicht belasten".
 

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