Ried

Drei Jahre teilbedingt für Ex-Fußball-Trainer

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Trainer mit Spitznamen "Grapschi" soll sich an drei Mädchen vergangen haben.

Ein ehemaliger Trainer einer oberösterreichischen Fußball-Jugendmannschaft ist am Montag wegen des Missbrauchs dreier Mädchen im Alter von neun, zehn und 13 Jahren zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, verurteilt worden. Das Gericht sah etliche Milderungsgründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Spitzname "Grapschi"

Der Staatsanwalt warf dem 61-Jährigen sexuellen, schweren sexuellen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Der Pensionist soll sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Februar 2014 an drei Mädchen vergangen haben. In seinem Heimatort habe er bereits den Spitznamen "Grapschi" gehabt, so der Anklagevertreter.

Eine Anzeige hatte den Fall im Februar ins Rollen gebracht: Der 61-Jährige soll eine Nachwuchssportlerin im Auto mitgenommen und bei der Gelegenheit missbraucht haben. Das Mädchen erzählte zu Hause davon, seine Eltern erstatteten sofort Anzeige. Daraufhin wurde der Trainer festgenommen. Er saß seither in Untersuchungshaft. Ein Gutachten attestierte der Schülerin eine posttraumatische Belastungsstörung. Im Lauf der Ermittlungen wurden dann noch zwei weitere Opfer bekannt.

Teilweise geständig
Der Pensionist war zu den Anklagepunkten nur teilweise geständig: Zwar gab er Übergriffe zu, die von der Anklage als schweren sexuellen Missbrauch eingestuften Handlungen stritt er jedoch vehement ab. Das sah schließlich auch der Schöffensenat so. Die Mädchen hätten in den kontradiktorischen Einvernahmen bei ihren freien Schilderungen nur von Berührungen gesprochen, von Penetration erst auf Nachfrage, so die Begründung des Gerichts.

Der Strafrahmen lag aufgrund der posttraumatische Belastungsstörung eines Opfers bei fünf bis 15 Jahren. Das Gericht sah allerdings eine ganze Reihe von Milderungsgründen - Unbescholtenheit, Schadenswiedergutmachung, ein Geständnis und Reue - und entschied sich daher für eine außerordentliche Strafmilderung. Es verurteilte den Mann zu einem Jahr unbedingt und zwei Jahre auf Bewährung. An die Bewährung sind allerdings Auflagen geknüpft: Der Pensionist muss eine Therapie machen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Der Angeklagte hat bereits mit einer Therapie begonnen und betonte, er wolle diese auch fortsetzen. "Ich kann mich nur entschuldigen für etwas, das nicht entschuldbar ist", sagte er im Gerichtssaal. Er hat bereits insgesamt 4.500 Euro an die Opfer bezahlt.

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