Zu Haft verurteilt

Schuldsprüche bei Welser Neonazi-Prozess

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Die bereits vorbestraften Männer wurden nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Sie hatten versucht, ihre Taten damit zu rechtfertigen, sie hätten zuviel getrunken.

Der Geschworenen-Prozess gegen vier mutmaßliche Neonazi im Alter von 20 bis 27 Jahren aus Ebensee (Bezirk Gmunden), wo Anfang Mai auch 14- bis 17-Jährige an einer rechtsextremen Störaktion beteiligt gewesen sein sollen, ist Mittwochabend mit vier Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die bereits vorbestraften Männer erhielten Strafen zwischen sieben und 36 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einschlägiges Material gefunden
Die Anklage hatte unter anderem den Vorwurf enthalten, die rechtsextreme Gruppierung "Kampfverband Oberdonau" gegründet zu haben. Oberösterreich war während des Dritten Reiches in "Oberdonau" umbenannt worden. Bei Hausdurchsuchungen sei einschlägiges Material sichergestellt worden. Außerdem sollen Fotos gemacht worden sein, die die Angeklagten in Verbindung mit verschiedenen Nazi-Symbolen zeigen. Es sollen SMS mit der Zahl "88" geschickt worden sein - ein in Neonazi-Kreisen verbreiteter Code für "Heil Hitler" - und auch mit dem "Hitlergruß" sollen sie aufgetreten sein. In einem Lokal soll eine Ausländerin beschimpft worden sein - sinngemäß: Sie solle froh sein, dass es Hitler nicht mehr gebe, sie würde sonst vergast werden.

Angeklagte gaben Alkohol die Schuld
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Sie erklärten, sie seien keine Rechtsradikalen und redeten sich darauf aus, dass manches nach zu viel Alkoholkonsum passiert sein könnte. Ein Teil der Zeugen erklärte im Gegensatz zu ihren früheren Aussagen vor der Polizei, sie könnten sich ebenfalls wegen zu viel Alkohol nicht mehr an die Vorkommnisse erinnern. Der Staatsanwalt vermutete, Drohungen gegen die Zeugen könnten eine Rolle spielen.

Zu Haftstrafen verurteilt
Die Geschworenen berieten den bereits seit Dienstag verhandelten Fall gut sechs Stunden lang. Die Schuldsprüche erfolgten teils einstimmig, teils mehrheitlich. Drei wurden unter anderem nach Verbotsgesetz schuldig gesprochen, einer nur wegen Verhetzung. Der jüngste wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon fünf unbedingt, der mutmaßliche Haupttäter zu 36 Monaten, davon zwölf unbedingt. Zwei weitere erhielten eine Strafe von 24 Monaten, davon sechs unbedingt, beziehungsweise von sieben Monaten, davon eines unbedingt. Der mutmaßliche Haupttäter meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, die übrigen erbaten sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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