Drama

Unfalldrama: Vier Mädchen tot

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Tragödie auf bayerischer Seite: Auf dem Weg zur Party schleuderte ein Auto mit vier jungen Mädchen in den Gegenverkehr, alle starben.

schockierender Anblick
Waldkirchen (Bayern). Den Rettungskräften bot sich am Montagabend ein schockierender Anblick. Auf der Staatsstraße 2132 zwischen Waldkirchen und Freyung (Bayern), nahe der oberösterreichischen Grenze, waren zwei Wagen ineinander gerast. Beide Fahrzeuge standen in Flammen.

Tod an Unfallstelle
Während die Retter die Lenkerin des einen Wagen schwer verletzt bergen konnten, gab es für die Insassen des zweiten Fahrzeuges keine Rettung mehr: Die 19-Jährige Lenkerin Jeanett B. und ihre Beifahrerinnen Tanja St. (17), Nicole F. (17) und Christina S. (17) starben noch an der Unfallstelle.

Überholt
Die vier Mädchen aus Waldkirchen waren auf dem Weg zu einer Party mit Freunden gewesen. Laut Polizei wurde der Wagen der vier gegen 19.30 Uhr vermutlich überholt, worauf Jeanett B. das Steuer verriss und aufs Bankett geriet. Der Wagen schleuderte zurück auf die Straße und in den Gegenverkehr – gegen den blauen Mazda von Hannelore R. (49).

In Flammen
Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Wagen der 19-jährigen Jeanett B. in zwei Teile zerrissen, sie und eine Beifahrerin aus dem Auto geschleudert. Die zwei anderen Mitfahrerinnen wurden im Fond eingeklemmt. Zu allem Unglück fingen beide Fahrzeuge auch noch an zu brennen. Die Feuerwehr konnte Hannelore B. (49) aus Untergriesbach schwer verletzt bergen. Sie wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus Deggendorf geflogen.

Für die Mädchen kam jede Hilfe zu spät: Zwei verbrannten im Wagen, die herausgeschleuderten starben ebenfalls an der Unfallstelle. Besonders tragisch: Die Lenkerin Jeanett B. lebte als einziges Kind allein mit ihrer Mutter. Der Vater war vor drei Jahren bei einem Betriebsunfall ums Leben gekommen. Ein Lkw war über seinen Kopf gefahren.

Fahndung
Jetzt fahndet die bayerische Polizei fieberhaft nach dem Wagen, der die Mädchen kurz vor dem Unglück überholt hatte. „Inwieweit der Überholvorgang unfallursächlich war oder zum Unfall beigetragen hat, muss allerdings noch geklärt werden“, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walch.

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