Prozess

Arzt fällte unerlaubt Bäume der toten Nachbarin

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Die Grundstücksbesitzerin aus dem Flachgau war noch nicht beerdigt.

Ein Arzt und ein Angestellter sind heute, Montag, am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen worden. Die beiden Salzburger haben laut Strafantrag im April 2013 im Flachgau sieben Bäume ihrer erst kürzlich verstorbenen 103 Jahre alten Nachbarin ohne Berechtigung umschneiden lassen. Als die Fichten zu Boden fielen, war die Vorstorbene noch nicht beerdigt.

"Bestimmungstäterschaft zur schweren Sachbeschädigung" wurde den beiden Angeklagten als Hauptdelikt angelastet. Sie bekannten sich nicht schuldig. Bei stürmischem Wetter seien die alten Fichten eine Gefahr für die Nachbarn gewesen, argumentierten die Beschuldigten am ersten Prozesstag im Juli des Vorjahres. Die Nachbarin hätte ihr Einverständnis zum Umschneiden der zum Teil schon 40 Jahre alten Nadelhölzer auf ihrem Grundstück gegeben. Allerdings habe die betagte Frau gemeint, dass die Bäume erst nach ihrem Tod umgesägt werden dürften.

Strafrichter Roland Finster erklärte heute bei der Urteilsverkündung, der Arzt habe gar keinen Auftrag zum Fällen der Bäume erteilt. Der Freispruch für den Mediziner ist bereits rechtskräftig, nicht hingegen jener für den Zweitangeklagten, der im Zweifel erging, weil der Staatsanwalt keine Erklärung dazu abgab. Der Mann, der die Bäume tatsächlich gefällt hatte - es handelte sich um einen Bekannten des beschuldigten Angestellten - war in diesem Strafverfahren nicht angeklagt worden.

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