Haftstrafe für Täter

Auf Flugzetteln war Nebenbuhler Kinderschänder

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Weil er wegen seiner Freundin eifersüchtig war, soll ein 21-jähriger Wiener seinen Nebenbuhler in einer Flugblatt-Aktion als "Kinderschänder" bezeichnet haben.

Er verteilte die Flugzetteln in einem Salzburger Dorf im Flachgau. Darin stand, dass dieser "Frauen im Alter von 18 Jahren und darunter mit K.o-Tropfen willig macht". In der Verhandlung am Salzburger Landesgericht wurde der Beschuldigte wegen Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, davon ein Monat unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt.

Sein Freund belastete ihn schwer
Erneut hatte der bisher Unbescholtene seine Unschuld beteuert. Doch sein Freund, mit dem er an den Wochenenden "fortgeht" und mit dem er im Auto zur Gerichtsverhandlung angereist war, belastete ihn schwer. "Er hat mir erzählt, dass er in Salzburg war und die 100 Zetteln ausgeteilt hat", sagte der 18-jährige Maurer im Zeugenstand zu Einzelrichter Andreas Posch nach anfänglichem Zaudern.

Als Hintergrund vermutete der Zeuge einen Racheakt des Beschuldigten. Wenige Tage, bevor die Flugblätter in der Nacht auf 5. August 2007 verteilt worden waren, hatten die beiden Freunde ein Seefest besucht. Dort habe die Freundin des Beschuldigten "vielleicht zu viel" - so der Maurer - von jenem Burschen erzählt, der dann auf den Zetteln als Kinderschänder bezichtigt wurde. Doch als der angeblich eifersüchtig gewordene Beschuldigte nochmals betonte, "ich war es nicht, ich weiß nicht, mit welchen Mitteln sie (gemeint ist die Freundin, Anm.) arbeitet", meinte sein Freund trocken: "Er lügt."

Auch Freundin glaubt an Racheakt
Der Verteidiger des 21-Jährigen, Gerhard Lebitsch, plädierte am Ende des Prozess auf einen Freispruch. Es gebe weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren, und außer die "widersprüchliche" und "verworrene" Aussage des 18-jährigen Zeugen auch keine Nachweise, dass sein Mandant für die Tat verantwortlich sei. Für den Richter hingegen ergab das Beweisverfahren "insgesamt ein rundes Bild", denn abgesehen von den Angaben des Maurers habe auch der Beschuldigte gegenüber der Freundin die Tat zugegeben und gemeint, die Plakat-Aktion sei "seine Art, sich zu rächen".

Strenges Urteil
Jemanden als Kinderschänder zu bezeichnen, der junge Mädchen vergewaltige, sei moralisch betrachtet eine "Sauerei", strafrechtlich gesehen "ein Wahnsinn", tat der Richter in der Urteilsbegründung seinen Ärger kund. Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren bezeichnete er das Urteil als streng. "Sie sollen spüren, was Sie da gemacht haben", wetterte Posch. Der Verteidiger kündigte volle Berufung an, Staatsanwältin Karin Sperling gab keine Erklärung ab. Detail am Rande: Der Beschuldigte wollte nach dem Prozess mit dem Belastungszeugen wieder die Heimfahrt nach Wien antreten.

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