Urteil in Salzburg

Deutsche Baronin muss in den Knast

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Schuldig: Die 55-Jährige erleichterte einen Juwelier um knapp 1 Mio Euro.

Im spektakulären Strafprozess gegen eine deutsche "Baronin" wegen schweren Betruges ist am Donnerstag Abend am Salzburger Landesgericht das Urteil ergangen. Die 55-jährige Beschuldigte, die den im Sommer 2007 in Südafrika verschwundenen Juwelier Friedrich Heisler (67) aus Zell am See (Pinzgau) laut Anklage um 835.458 Euro gebracht haben soll, erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ex-Stasi-Mitarbeiterin
Die Angeklagte, die laut Zeugen die Lebensgefährtin des vermissten Juweliers war, wurde im Sinne der Anklage wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges, schweren Diebstahls durch Einbruch und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Im Falle des Diebstahls von Wertgegenständen Heislers lastete ihr das Gericht einen Schaden von rund 498.000 Euro an, im Falle des Betruges eine Schadenshöhe von rund 271.500 Euro. Diese Gelder soll die "Freifrau" und ehemalige Stasi-Mitarbeiterin dem Juwelier mittels Vollmacht und Blankounterschriften herausgelockt und von den Konten behoben haben. In die Summe inkludiert ist auch ein Porsche um 99.000 Euro.

Bei den Wertgegenständen handelte es sich um Schmuck, Bilder und andere Kostbarkeiten aus der Villa Heislers in Zell am See (Pinzgau). Die "Baronin" war nach Angaben von Zeugen und Ermittlern gemeinsam mit Heisler nach Südafrika gereist. Sie kehrte drei Tage nach der Ankunft in Johannesburg alleine zurück, der Pensionist ist seither vermisst. In Deutschland wird gegen die Frau wegen Mordes an Heisler ermittelt.

Generalvollmacht
Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Lisa Bauer bestand kein Zweifel daran, dass alle Vorwürfe gegen die "Baronin" zutreffen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Heisler der Angeklagten freiwillig eine Generalvollmacht vorgelegt habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem wurde betont, dass nur der Juwelier in die Frau verliebt gewesen sei, aber nicht umgekehrt.

Verteidiger Peter Lechenauer hatte auf Freispruch plädiert. Die Ermittlungen von Polizei und Justiz seien einseitig gewesen, warfen er und auch seine Mandantin dem Gericht vor. "Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an", informierte die Mediensprecherin des Landesgericht, Elisabeth Schmidbauer. Staatsanwalt Oliver Schoßwohl gab keine Erklärung ab. Die deutschen Behörden haben eine Auslieferung der Angeklagten wegen eines in Deutschland laufenden Untreue-Verfahrens beantragt.

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