Fünfjähriger von Pistenraupe getötet: Prozess in Salzburg

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Vater und Sohn aus Deutschland in Werfenweng im Pongau von Pistenfahrzeug erfasst - Fahrer, Betriebsleiter und Bergbahnen angeklagt.

Ein tragischer Unfall mit einer Pistenraupe im Salzburger Pongau, bei dem ein fünfjähriger Skifahrer aus Heidelberg (D) getötet worden war, hat heute, Donnerstag, zu einem Strafprozess am Landesgericht Salzburg geführt. Der Bub und dessen Vater (33) wurden am 25. Dezember 2011 im Skigebiet Werfenweng von dem Pistenfahrzeug erfasst. Der Erwachsene erlitt schwere Verletzungen, der Bub erlag seinen Verletzungen. Angeklagt wurden der Lenker der Pistenraupe (32), der Betriebsleiter (51) sowie die Bergbahnen Werfenweng GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Den Beschuldigten wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft haben sie die Sorgfaltspflicht verletzt. Der 32-jährige Liftbedienstete sei mit der Raupe während der Betriebszeiten der Bergbahnen bergwärts gefahren. Durch die an der Front des Fahrzeuges montierte Schneekanone sei ein "sichttoter Bereich" entstanden.

Als der Fahrer die Pistenraupe gegen 16.10 Uhr nach rechts geschwenkt habe, habe er die Skifahrer übersehen. Der beschuldigte Liftbedienstete hatte polizeilichen Angaben zufolge die Warnblinkanlage des Pistengerätes und ein akustisches Warnsignal eingeschaltet.

Der Betriebsleiter muss sich deshalb vor Gericht verantworten, weil er den Transport der Schneekanone in Auftrag gegeben und keine Absperrung der Piste veranlasst habe, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zudem habe er es verabsäumt, dem Lenker der Pistenraupe einen Beifahrer mitzugeben. Dieser hätte die - durch die montierte Schneekanone hervorgerufene - Sichtlücke des Fahrers schließen und auch die Pistenbenutzer warnen können.

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