Waidmann verärgert

Jäger wegen Nötigung von Joggern verurteilt

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Die Entschuldigung war der Richterin zu wenig: Sie verhängte drei Monate auf Bewährung.

Kein Jägerlatein: Ein Streit zwischen Joggern und einem Pinzgauer Waidmann endete am Donnerstag vor dem Landesgericht. Der 57-jährige Rupert B. hatte in einem Wald bei Saalfelden zwei weibliche Joggerinnen angehalten, die mit einem Hund unterwegs waren.

Was dann geschah, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Der Jäger sagte vor Gericht aus, er habe die Damen höflich gebeten, das Tier anzuleinen, weil in der Gegend bereits mehrere Rehe von wildernden Hunden gerissen wurden. Möglicherweise sei es dabei durch seinen Pinzgauer Dialekt zu einem Missverständnis gekommen.

„Sauviech“
Die Joggerinnen wiederum erklärten, der Waidmann habe über das „Sauviech“ geschimpft, das angehängt werden müsse. Ansonsten werde er das Tier an Ort und Stelle erschießen. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, habe der Jäger sein Gewehr aus dem Auto geholt.

„Ich hätte niemals geschossen“, betonte der Angeklagte. Außerdem habe er sich bereits entschuldigt. Richterin Karoline Edtstadler ließ das nicht gelten und verurteilte den Waidmann zu drei Monaten Haft auf Bewährung – nicht rechtskräftig.

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