Fußfessel statt Haftanstalt

Jetzt spricht die Ehefrau des Sex-
Täters

Teilen

Ministerin lässt Fall um Vergewaltiger Heribert B. erneut prüfen: Opfer erleichtert.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wirkt ratlos : Ausgerechnet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) soll nun eine Entscheidung der Justiz prüfen – nämlich, dass der rechtskräftig verurteilte Sextäter Heribert B. (51) seine achtmonatige Haft mit Fußfessel im Hausarrest – statt in der Zelle – absitzen darf. Das heute 22-jährige Opfer lebte als Pflegekind beim Ehepaar B. und wurde im Alter von 15 Jahren mehrfach vergewaltigt. Nun zeigt es sich über die neuerliche Prüfung erfreut: „Ich finde das gut, aber man muss abwarten, was herauskommt.“

Lesen Sie mehr: >>> Flugzettel warnen vor "Kinderschänder"

Laut einem Sprecher der Ministerin hat Karl eine „aufschiebende Wirkung“ der Entscheidung für die Fußfessel beantragt. Heribert B. hat jetzt zwei Wochen lang Zeit, Stellung zu nehmen, in weiteren ein bis zwei Wochen entscheidet der VwGH über die Aufschiebung. Erkennt er diese an, muss B. sofort ins Gefängnis. Bis die inhaltliche Frage, ob die Fußfessel zu Recht erteilt wurde, entschieden ist, dauert es „mehrere Monate“, so ein Sprecher des VwGH.

Bisher wurden 949 Fußfesseln bewilligt
Die Fußfessel wurde im August 2010 eingeführt. Seitdem trugen sie 949 Straftäter – 15 Prozent davon waren Frauen. In 50 Prozent der Fälle waren es Vermögens- oder Finanzdelikte, in 23 Prozent (fahrlässige) Körperverletzung – etwa nach Alko-Unfällen. In 22 Fällen handelte es sich um Sextäter, aktuell sind vier von ihnen mit Fußfesseln unterwegs. 16-mal wurden Fußfesselträger wieder straffällig.
 

Das Interview: "Wir erhalten Morddrohungen"

ÖSTERREICH: Die Berichte über Ihren Mann und die Fußfessel füllen seit Tagen die Medien. Wie geht es Ihnen damit?
Waltraud B.: Das ist alles ein Wahnsinn. Wir erhalten sogar Morddrohungen. Das ist alles eine derartige Hetze, das kann man sich gar nicht vorstellen.

ÖSTERREICH: Ihr Mann hat die Taten stets abgestritten. Glauben Sie an seine Unschuld?
Waltraud B.: Selbstverständlich bin ich davon überzeugt, dass mein Mann unschuldig ist. Er hätte gegen das Urteil nie berufen, wenn er nicht unschuldig wäre.

ÖSTERREICH: Hausarrest statt Haft, das klingt, als würde Ihr Mann die acht Monate mit einer Fußfessel gemütlich im Garten sitzen. Wie ist die Realität aus Ihrer Sicht?
Waltraud B.: Die ist ganz anders. Mein Mann, und das gilt für jeden Fußfesselträger, erhält einen genauen Zeitplan, an den er sich minutiös halten muss, und einen Plan, in welchen Räumen im Haus er sich wann aufhalten darf, wann er in den Garten darf, wann er arbeiten gehen muss, wann er einkaufen darf.

ÖSTERREICH: Konkret: Wie lange darf Ihr Mann in den Garten?
Waltraud B.: Zwei Stunden, das ist wahrscheinlich so, wie bei einem Hofgang.

ÖSTERREICH: Zwei Stunden am Tag?
Waltraud B.: (entrüstet) Nein, zwei Stunden an einem Wochenende und sonst nichts.

ÖSTERREICH: Ihr Mann ist Hundetrainer. Darf er mit dem Hund spazieren gehen.
Waltraud B.: Nein, das kann er komplett vergessen.

ÖSTERREICH: Wie viel Zeit hat er zum Einkaufen.
Waltraud B.: Eine Stunde pro Woche, da muss er sich sehr beeilen.

ÖSTERREICH: Wie schaut es mit der Arbeit aus?
Waltraud B.: Die Arbeitszeit ist genau geregelt. Da hat der Arbeitgeber die Aufsicht.

ÖSTERREICH: Die Justizministerin lässt nun die Fußfessel-Bewilligung für Ihren Mann erneut prüfen …
Waltraud B.: Ich sehe dieser Prüfung mit Gelassenheit entgegen. Die Genehmigung wurde aufgrund von bestehenden Gesetzen und einer Prüfung erteilt.

ÖSTERREICH: Wann genau soll Ihr Mann die Fußfessel erhalten?
Waltraud B.: Das möchte ich nicht sagen, weil sonst unser Haus belagert wird.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.