Kaprun-Prozess

Vorwürfe gegen österreichische Justiz

Teilen

Deutsche Sachverständige sprechen von "Staatsbetrug" und "Irreführung".

Vorwürfe gegen die österreichische Justiz erheben der Opfer-Anwalt von zwölf Überlebenden und nunmehr 68 Angehörigen der Seilbahnkatastrophe von Kaprun im November 2000, Gerhard Podovsovnik, sowie die beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner. Podovsovnik kritisiert die Verweigerung der Akteneinsicht in den "staatsanwaltlichen Geheimakt" für ihn als Privatbeteiligtenvertreter. Die beiden Deutschen, die am 16. April 2008 Anzeige gegen vier Sachverständige des Kaprun-Prozesses einbrachten, sprechen von "Staatsbetrug und einer sittenwidrigen Kommissionslösung", die Öffentlichkeit sei von der Justiz bis jetzt an der Nase herumgeführt worden.

Dem Widerspricht die Staatsanwaltschaft Linz. Es handle sich um keinen Geheimakt, sondern sich um das sogenannte Tagebuch, das bei der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren angelegt werde. Die Einsichtverweigerung in die Akten von Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und Justizministerium nach Paragraf 35 des Staatsanwaltsgesetzes sei eben Gesetz.

"Nicht beklagte Verantwortliche enttarnt"
Das Gerichtsverfahren gegen 16 Angeklagte endete mit rechtskräftigen Freisprüchen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme wurde eingebracht, der Akt liegt derzeit im Justizministerium. "Jetzt - fast neun Jahre nach dem Inferno, bei dem 155 Menschen starben, werden erst die Fakten bekannt und bisher nicht beklagte Verantwortliche enttarnt", kritisierten Keim und Schrettenbrunner. So habe sich auch durch die Anzeigen gegen die Gutachter gezeigt, dass es für die Züge in der konkret vorliegenden Ausgestaltung nie eine Betriebsgenehmigung gegeben habe und "die Bahn im Widerspruch zu internationalen Standards niemals einen Millimeter hätte fahren dürfen. Heute könne man den Brand aufgrund der Akteneinsicht genau nachvollziehen.

Die Gutachter hätten bei einem ordentlichen Strafverfahren normalerweise "so einen Schwachsinn überhaupt nicht sagen und aufrechterhalten können" - dies sei nur unter dem Deckmantel der Justiz möglich gewesen, wie die Ermittlungsberichte ergeben hätten. Ihre Aussagen hätten nicht den technischen Tatsachen entsprochen - "das Ganze war eine Riesensauerei", so Keim und Schrettenbrunner, die den Gutachtern vorwerfen, vorsätzlich gelogen und Amtsmissbrauch betrieben zu haben.

"Politische Willkür"
Die Einsichtverweigerung in die Akten von Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und Justizministerium "öffnet allfälliger politischer Willkür vollkommen Tür und Tor". Weder Beschuldigte noch Privatbeteiligte oder sonstige Opfer hätten die Möglichkeit, darüber Kenntnis zu erlangen, was die wahren Hintergründe für eine Einstellung des Verfahrens sind. Die Opfer und Privatbeteiligten hätten insbesondere wegen ihres Anspruches auf ein faires Verfahren und einen Anspruch darauf die wahren Hintergründe für eine Einstellung oder nicht Wiederaufnahme des Verfahrens zu erfahren.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo