Drei Jahre Haft

Mann zweigte Geld für Prostituierte ab

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Der Mann nahm 780.000 Euro aus einem Geldtransporter und ließ sie seiner Geliebten zukommen. Nun muss er für drei Jahre hinter Gitter.

"Liebe macht blind", dieser Spruch ist für einen 21-jährigen Geldboten aus Salzburg offensichtlich wahr geworden: Der Angestellte einer Geldtransportfirma hatte im Vorjahr rund 780.000 Euro für eine nigerianische Prostituierte abgezweigt, um mit ihr ein neues Leben in Afrika zu beginnen. Die Asylbewerberin machte sich allerdings vor dem gemeinsamen Reiseantritt mit dem Geld und einem kongolesischen Freund aus dem Staub. Der voll geständige Salzburger wurde am Freitag, am Landesgericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt.

10.000 Euro waren nicht genug
Der junge Mann hatte die Nigerianerin im Herbst 2007 in einem Bordell in Mattighofen (OÖ) kennen und lieben gelernt. Ihre Geldforderungen konnte er bald nicht mehr erfüllen. Nachdem er ihr 10.000 Euro geschenkt hatte, waren seine Taschen leer. Die Asylbewerberin traf sich vorerst nicht mehr mit ihm. In Telefonaten drängte sie ihn, er solle Geld aus seiner Firma zu stehlen und dann mit ihr nach Afrika abhauen. "Ich wollte mit ihr beisammen sein, ich konnte von ihr nicht lassen", sagte der Angeklagte.

780.000 Euro aus Geldtransporter genommen
Am 6. September 2008 brachte der Salzburger all seinen Mut auf, holte 780.000 Euro aus dem Geldtransporter und steckte die Scheine nicht in den Firmentresor, sondern in seinen Trekkingrucksack. Noch am selben Tag traf er sich mit seiner "Geliebten" in Attnang-Puchheim (OÖ). Im Schlepptau hatte sie allerdings zwei ihm unbekannte Männer. Es gebe Probleme mit dem gefälschten Pass, hieß es.

Frau samt Geld verschwunden
Der 21-Jährige zögerte, doch schließlich konnte ihn die Prostituierte doch noch zu einer Reise "wenigstens nach Italien" überreden. Während er sein Auto holte, verschwand die Frau samt dem Geld. "Ihr Spur verliert sich in Italien", erklärte am Freitag der Leiter der Salzburger Kriminalabteilung, Oberst Albert Struber. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gab heute nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Deshalb ist der Schuldspruch nicht rechtskräftig.

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