Salzburg

Polizist schaute Kinderpornos - verurteilt

Teilen

Fünf Monate bedingte Haft - 50-Jähriger wurde vom Dienst suspendiert.

Ein Salzburger Verkehrspolizist (50) ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen des Betrachtens von kinderpornografischen Darstellungen im Internet zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der suspendierte Beamte hatte sich schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 Der bisher unbescholtene Angeklagte schilderte Einzelrichter Günther Nocker, er habe im Zeitraum von Anfang 2011 bis März 2012 alle zwei bis drei Wochen Pornoseiten zu Hause auf seinem Computer und auch auf dem Laptop seines 18-jährigen Sohnes angesehen. Zuerst habe er auf "normale Pornoseiten" geklickt, dann sei er in die Kinderporno-Seiten "hineingeschlittert". Warum er das getan habe, wisse er nicht, "ich kann es mir selber nicht erklären, es tut mir leid", sagte der Polizist.

Suchtverhalten

Das Betrachten von Kinderpornografie im Internet habe sich bei seinem Mandanten in ein Suchtverhalten gesteigert, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek. Der dienstlich "mehrfach belobigte und ausgezeichnete Polizist" sei in einer Klinik bereits ambulant behandelt und vor kurzem von dort an eine Sexualberatungsstelle überwiesen worden.

Anlässlich der "Operation Carole" wurde über einen Server in Luxemburg der Zugriff des Salzburgers auf die Kinderporno-Seiten festgestellt. Interpol Luxemburg informierte das österreichische Bundeskriminalamt. Ermittler des Landeskriminalamtes Salzburg stellten bei dem Beschuldigten während einer Hausdurchsuchung die Festplatten des Computers und des Laptops sicher.

Richter Nocker attestierte ein "breitgefächertes Problem mit der Kinderpornografie", das in allen Gesellschaftsschichten vorkomme. Er erteilte dem Verurteilten eine Weisung zu einer psychotherapeutischen Gesprächstherapie. Das Delikt "pornografische Darstellungen Minderjähriger" (Paragraf 207a StGB) ist mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren bedroht.

Die stärksten Bilder des Tages


 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.