OGH-Urteil

Salzburg muss für "Fliegerbomben"-Bergung zahlen

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Paukenschlag im "Fliegerbomben"-Verfahren: Die Stadt Salzburg bekommt die 925.000 Euro für die Fliegerbomben-Bergung nicht vom Bund retourniert.

Wie am Donnerstag bekanntwurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Beschluss vom 5. November die Klage zurückgewiesen, in der die Stadt Salzburg vom Bund 925.000 Euro an Kosten für die Aufsuchung und Bergung von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg eingefordert hatte. "Das Verfahren wurde als nichtig aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass der Verfassungsgerichtshof für diese Klage zuständig sei", teilte die Stadt Salzburg am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Öffentlich-rechtliche Ansprüche
Sowohl das Erstgericht als auch der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz habe sich nicht mit der Zuständigkeit nach dem Bundesverfassungsgesetz auseinandergesetzt, erläuterte der Vizepräsident des OGH, Ronald Rohrer. Daher habe der OGH die Zuständigkeitsfrage selbst prüfen können. Der Senat kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Forderungen der Stadt gegenüber dem Bund um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt.

Artikel 137 des Bundesverfassungsgesetzes räume jedem Rechtssubjekt das Recht ein, Klage vor dem Verfassungsgericht einzubringen, so Rohrer. Das bedeute, die Stadt Salzburg müsste die Klage beim VfGH einbringen. Doch die Stadt schließt sich der Argumentation des OGH nicht an: "Die befassten Fachleute sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verfassungsgerichtshof nicht zuständig ist", hieß es. Da man den Standpunkt des OGH aber hinnehmen müsse, werde jetzt die Klage beim VfGH vorbereitet.

Der Rechtsstreit um den Kostenersatz für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von drei Fliegerbomben zwischen Stadt Salzburg und der Republik läuft bereits seit fünf Jahren. Der Bund sah sich bisher nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig.

80.000 Euro Verfahrenskosten
"Das Landesgericht Salzburg hat den Bund grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Fliegerbombenbergung weitgehend zu übernehmen, das Oberlandesgericht Linz hat diese Verpflichtung verneint", fasste der Mediensprecher und Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Philipp Bauer, die bisherige Verfahrenshistorie zusammen. Aufgrund der Zurückweisung der Klage "sind die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben worden, was bedeutet, dass beide Parteien ihre Kosten - jeweils deutlich über 80.000 Euro - selbst zu tragen haben", so Bauer.

Sollte sich der Verfassungsgerichtshof für unzuständig halten, so würde der Verfassungsgerichtshof den Zurückweisungsbeschluss des Obersten Gerichtshofes aufheben und diesem die Entscheidung in der Sache auftragen, stand in der Aussendung des Informationszentrum der Stadt Salzburg. Salzburg pochte in dem Zivilprozess auf das Kriegsmaterialgesetz sowie die Gefahrenabwendungspflicht des Bundes und forderte deshalb vom Bund Kostenersatz. Doch die Republik wollte nicht zahlen: Das Innenministerium sei vom Gesetz her erst ab dem Zeitpunkt zuständig, wenn Kriegsrelikte freigelegt sind, wurde argumentiert.

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