Messerstecherei

Salzburger erneut vor Gericht

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Das Verfahren wird neu aufgerollt, Urteil wohl am Donnerstag.

Wegen Mordversuchs hat sich am Dienstag ein 19-jähriger Lehrling aus dem Pinzgau erneut vor einem Salzburger Geschworenengericht verantworten müssen. Der Angeklagte stach im Juni 2008 bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Mittersill mit einem Messer elfmal auf einen 25-jährigen Kontrahenten ein und verletzte ihn schwer. Der Lehrling wurde bereits im März 2009 zu sieben Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hatte der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zum Teil stattgegeben, deshalb wurde der Prozess neu aufgerollt. Ein Urteil ist vermutlich am Donnerstag zu erwarten.

Die Geschworenen befanden den vorbestraften Lehrling im ersten Rechtsgang "mit 7:1 Stimmen im Sinne der Anklage für schuldig und verneinten die Zusatzfrage auf Notwehr und Notwehrüberschreitung", erklärte heute die Vorsitzende des neu zusammengestellten Jugendschwurgerichts, Bettina Maxones-Kurkowski. Nach dem OGH-Urteil muss den Laienrichtern nun die Zusatzfrage gestellt werden, ob etwa eine "putative" Notwehr infrage kommt, ob also der Lehrling glaubte, in Notwehr handeln zu müssen. Falls die Geschworenen diese Frage bejahen, würde das einen Freispruch vom Mordversuch erwirken.

"Bedrohliche Situation"
Für Verteidiger Peter Weidisch ist klar: In der Nacht auf den 15. Juni hatte der damals noch 18-jährige Pinzgauer "Angst um Leib und Leben gehabt" und wollte sich mit dem Messer - die Klinge maß 7,7 Zentimeter - "aus der bedrohlichen Situation befreien". Bedrohlich deshalb, weil das spätere, 105 Kilogramm schwere, "hochgradig aggressive" Opfer, das schon kurz vor der Bluttat den Lehrling und zwei seiner Freunde "beschimpft und angerülpst hatte, sich auf den Angeklagten stürzte, zu Boden riss und auf den am Rücken liegenden Lehrling lag". Sein Mandant habe keine Luft mehr bekommen und gedacht, er werde gewürgt. "In Panik, in Todesangst zog er das Messer", so der Anwalt, der auf Notwehr plädierte.

Die Folgen waren verheerend. "Zwei Stiche trafen den Nackenbereich", führte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger aus, "drei Stiche den Hals und Rumpf, sechs Stiche die linke Gesäßregion. Die Milz war derart verletzt, dass sie entfernt werden musste. Rückenfasern wurden durchtrennt, so dass das Opfer einige Zeit in der Motorik behindert war."

Opfer mit 1,2 Promille
Das spätere Opfer sei allerdings laut Zeugen erheblich alkoholisiert gewesen und habe vor dem Zwischenfall Freunde des Angeklagten vor der Disco "angepöbelt, attackiert und einen gewürgt". Ein Freund hatte vermutlich den Lehrling, der noch im Lokal war, verständigt. "Es entstand laut Zeugen der Eindruck, dass der 25-Jährige die Auseinandersetzung suchte." Die Version, dass dieser auf dem Lehrling lag, glaubt der Staatsanwalt aber aufgrund der Heftigkeit der Stiche nicht. Der Beschuldigte hatte zur Tatzeit zumindest 1,2 Promille Alkohol im Blut.

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