Prozess

Salzburger schoss auf fahrendes Auto

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Mann (42) wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Zerknirscht über die strafrechtliche Folge von Schießübungen mit seinem Luftdruckgewehr im Salzburger Flachgau hat sich am Dienstag ein 42-jähriger Angeklagter vor Gericht gezeigt: Der Salzburger traf ein Auto, das auf der Köstendorfer Landesstraße fuhr, sowie drei Verkehrszeichen und drei Begrenzungspflöcke. Verletzt wurde niemand. Der Mann erhielt zwei Monate auf Bewährung.

"Das war eine blöde Geschichte. Es tut mir irrsinnig leid", sagte der reumütig geständige Beschuldigte zu Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Er nahm den Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und einfacher Sachbeschädigung an. Er habe an jenem Novembertag des Vorjahrs von seinem Carport aus zuerst auf ein Nebengebäude, eine Holzhütte, gezielt. "Dann wollte ich auf eine weitere Entfernung schießen", schilderte er.

Bei dem betroffenen Autofahrer habe er sich entschuldigt, und er habe auch den Schaden wieder gutgemacht, erklärte der bisher unbescholtene Angeklagte. Die Richterin beschloss die Beschlagnahme seines Gewehres samt Tasche und Munition. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat bereits 2014 ein Waffenverbot für den Salzburger erlassen. Das Urteil wird erst nach drei Tagen rechtskräftig, weil der 42-Jährige ohne Verteidiger erschienen war. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
 

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