Ohne Beweise verurteilt

Saß Welser 17 Jahre unschuldig im Knast?

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Mord an einer Prostituierten in Salzburg wird jetzt neu aufgerollt.

Ein Welser ist möglicherweise 17 Jahre lang wegen eines Mordes im Gefängnis gesessen, den er nicht verübt hat. 31 Jahre nach der Bluttat an einer Prostituierten in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft in der Mozartstadt den Fall wieder neu aufgerollt. Damals am Tatort gefundene Fingerabdrücke konnten heuer einem in München lebenden Niederländer zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN).

Am 5. November 1980 wurde in einer Wohnung in der Linzergasse die Leiche einer 23-jährigen Prostituierten entdeckt. Ihr Mörder hatte die drogenabhängige Frau mit einem zwei Meter langen Kabel eines Filmprojektors erdrosselt und in der Wohnung ihres Zuhälters liegengelassen. Der damals 29-Jährige, der im Milieu "Mandi" genannt wurde, alarmierte die Polizei, geriet aber selbst ins Visier der Ermittler und wurde rasch festgenommen.

Die Prostituierte war in der Zeit vor ihrem Tod wegen einer Operation dem Gewerbe nicht mehr nachgegangen und wollte sich offenbar von ihrem Zuhälter und dem Milieu verabschieden. Der Mann soll sie deshalb massiv bedroht haben. Obwohl er die Tat immer bestritt, wurde er vor Gericht gestellt und von den Geschworenen trotz Fehlens von Beweisen mit 5:3 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt.

"Durch puren Zufall gab es heuer eine Treffermeldung", sagte Barbara Feichtinger, Sprecherin der Anklagebehörde in Salzburg. Fingerabdrücke, die seinerzeit am Tatort auf einer Schmuckschatulle gefunden wurden, passten zu einem heute in München aufhältigen Niederländer. Dieser arbeitete 1980 als Lehrling in Salzburg.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Landesgericht Salzburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Fall gelte zurzeit als abgeschlossen, die Behörde könne daher erst ermitteln, wenn die Wiederaufnahme bewilligt worden sei, sagte Feichtinger.

Dem Zeitungsbericht zufolge hat das Landesgericht daraufhin ein Rechtshilfeersuchen an die Justiz in München gestellt. Die deutschen Behörden sollen den Holländer zum Mord verhören und auch seine Blutgruppe eruieren. Denn auf dem Leibchen der Ermordeten fand sich Blut der Gruppe "0", das weder vom Opfer noch vom verurteilten Zuhälter stammte. Ein DNA-Test war damals technisch noch nicht möglich, heute aus praktischen Gründen nicht mehr, weil dieses Beweisstück nicht mehr existiert. Zum Stand des Verfahrens konnte die APA beim Landesgericht vorerst keine Stellungnahme erhalten.

Sollte das Gericht die Wiederaufnahme bewilligen, gälte der inzwischen 60-Jährige nur mehr als Verdächtiger, so Feichtinger. Er könnte dann auch freigesprochen werden. In diesem Fall wäre auch eine Haftentschädigung ein Thema, so dessen Anwalt Clemens Krabatsch, auch wenn dies "ein jahrelanger, steiniger Weg" sei. "Im Vorjahr wurde ja auch die Entschädigung von 100 Euro pro Tag auf 20 bis höchstens 50 Euro gekürzt. Denkbar wäre auch die Rückforderung des Verdienstentgangs. Was viele nicht bedenken: Die Haft bedeutet auch den Verlust der Pensionsversicherungszeit, die wird nicht entschädigt."
 

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