26. August 2012 19:46
Es war eine gemütliche Garten-Runde, die sich Samstagabend im Stadtteil Gnigl zusammengefunden hatte, um den 50er von Waltraud B. zu feiern. Was zwischen Grillwurst und Sommerspritzer immer mitschwang: In der Runde saß ein verurteilter Sex-Täter. Heribert B. hat sich 2005 fünfmal an seiner damals 15-jährigen Pflegetochter vergangen. Das rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre Haft, von denen Heribert B. ab Dienstag acht Monate mit Fußfessel im Hausarrest absitzen soll.
Beschwerde
Ein Aufschrei ging durch das Land, als das heute 22-jährige Opfer den Fall mit einem Brief an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) an die Öffentlichkeit trug. Nach einer mehrtägigen Schrecksekunde reagierte Karl: Am Freitag legte sie Beschwerde gegen die Fußfessel ein – beim Verwaltungsgerichtshof, weil es sich um ein Verwaltungsverfahren im Justizvollzug handelt.
Galgenfrist
Damit gibt es Hoffnung für das Opfer, dass der Täter in spätestens vier Wochen doch ins Gefängnis muss. Denn Karl beantragte „aufschiebende Wirkung“ für die Fußfessel-Genehmigung. Heribert B. hat nun zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. In weiteren ein bis zwei Wochen entscheidet das Höchstgericht. Erkennt es die Aufschiebung an, muss B. ins Gefängnis.
Hausarrest
Am Dienstag soll der Installateur erst einmal den Hausarrest antreten: Er darf arbeiten, zwei Stunden pro Woche in den Garten, eine Stunde pro Woche einkaufen. Sein Haus hat er in eine nicht einsehbare „Festung“ verwandelt: Dichte Hecken und ein erhöhter Zaun schirmen es ab. Dennoch weiß in der Gegend mittlerweile jeder, wer hier wohnt. Denn Unbekannte haben mit Flugblättern vor Heribert B. gewarnt. Seine Frau sagt nun zu ÖSTERREICH: „Wir erhalten Morddrohungen.“
"Wir werden mit Mord bedroht"
ÖSTERREICH: Wie geht es Ihnen nach dem öffentlichen Protest?
Waltraud B.: Das ist alles ein Wahnsinn. Wir erhalten sogar Morddrohungen. Das ist eine derartige Hetze, das kann man sich gar nicht vorstellen.
ÖSTERREICH: Ihr Mann hat die Taten stets abgestritten. Glauben Sie an seine Unschuld?
Waltraud B.: Selbstverständlich bin ich davon überzeugt, dass mein Mann unschuldig ist. Er hätte gegen das Urteil nie berufen, wenn er nicht unschuldig wäre.
ÖSTERREICH: Die Justizministerin lässt nun die Fußfessel-Bewilligung für Ihren Mann erneut prüfen …
Waltraud B.: Ich sehe dieser Prüfung mit Gelassenheit entgegen. Die Genehmigung wurde aufgrund von bestehenden Gesetzen und einer Prüfung erteilt.
Aber wie schlecht ist es wenn Kinder sehen dass trotz Gewaltverbrechen keine richtige Strafe zu befürchten ist, oder dass es seitens des Staates nichts mehr gibt das Perverse abschreckt sie zu vergewaltigen, dass sie quasi Freiwild sind? Viel besser, gell? Ein Volk von Opfern ist leichter zu regieren als eines von aufrechten Bürgern...
Na bum.
Strafe. Aber wenn Ihnen jemand 500 Euro klaut ist Schluss mit Lustig. Da geht´s ab.
Offensichtlich haben die Politiker großes Mitleid mit derartigen Gesetzesbrechern.
Daß mit solchen Gesetzesbeschlüssen die Opfer verhöhnt werden, dürfte wohl Absicht sein.
In einer Demokratie, in einer lebendigen Demokratie wie in der Schweiz hätte es darüber eine Volksabstimmung gegeben und ein dertiges GEsetz wäre nie beschlossen worden.
Zum Glück gibt es 2013 Wahlen und da werden wir Frauen uns schon zu helfen wissen.
Und in Österreich bekommen mehrfache Vergwaltiger einfach eine Fußfessel um einen Haxn.
Und die Opfer läßt man einfach im Regen stehn. Eine Schande.
Einem Vergewaltiger gehörte schwerer verschärfter Kerker mit Dunkelhaft.
Welcher Richter (ich kann nicht glauben, dass das eine Richterin verbockt hat) verhängt bei einem Sexualverbrecher so ein mildes Urteil? Die Staatsanwaltschaft müsste unbedingt in Revision gehen.
DIESES STRAFMASS IST EIN SKANDAL ERSTER GÜTE !!!
es ist sowieso grob fahrlässig, in zeiten zunehmender gewalt strafvollzugserleichterungenbei derartigen delikten überhaupt nur anzudenken.
Unsere Justiz gehört gründlich durchforstet ! Da stimmt doch etwas nicht im Staate Österreich !
die müssen ja alle krank sein.
in österreich läuft einiges schief.
für diebstahl, unterschlagung oder raub bekommt man wesentlich mehr strafe.
das ist nicht normal.
der verbrecher gehört 15 jahre weggesperrt.