Bald Haus-Arrest

Sex-Täter: Letzte Party vor Fußfessel

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Fünf mal an Pflegetochter vergangen: Ab Dienstag Alkoholverbot für 51-Jährigen.

Es war eine gemütliche Garten-Runde, die sich Samstagabend im Stadtteil Gnigl zusammengefunden hatte, um den 50er von Waltraud B. zu feiern. Was zwischen Grillwurst und Sommerspritzer immer mitschwang: In der Runde saß ein verurteilter Sex-Täter. Heribert B. hat sich 2005 fünfmal an seiner damals 15-jährigen Pflegetochter vergangen. Das rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre Haft, von denen Heribert B. ab Dienstag acht Monate mit Fußfessel im Hausarrest absitzen soll.

Beschwerde
Ein Aufschrei ging durch das Land, als das heute 22-jährige Opfer den Fall mit einem Brief an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) an die Öffentlichkeit trug. Nach einer mehrtägigen Schrecksekunde reagierte Karl: Am Freitag legte sie Beschwerde gegen die Fußfessel ein – beim Verwaltungsgerichtshof, weil es sich um ein Verwaltungsverfahren im Justizvollzug handelt.

Galgenfrist
Damit gibt es Hoffnung für das Opfer, dass der Täter in spätestens vier Wochen doch ins Gefängnis muss. Denn Karl beantragte „aufschiebende Wirkung“ für die Fußfessel-Genehmigung. Heribert B. hat nun zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. In weiteren ein bis zwei Wochen entscheidet das Höchstgericht. Erkennt es die Aufschiebung an, muss B. ins Gefängnis.

Hausarrest
Am Dienstag soll der Installateur erst einmal den Hausarrest antreten: Er darf arbeiten, zwei Stunden pro Woche in den Garten, eine Stunde pro Woche einkaufen. Sein Haus hat er in eine nicht einsehbare „Festung“ verwandelt: Dichte Hecken und ein erhöhter Zaun schirmen es ab. Dennoch weiß in der Gegend mittlerweile jeder, wer hier wohnt. Denn Unbekannte haben mit Flugblättern vor Heribert B. gewarnt. Seine Frau sagt nun zu ÖSTERREICH: „Wir erhalten Morddrohungen.“

"Wir werden mit Mord bedroht"

ÖSTERREICH: Wie geht es Ihnen nach dem öffentlichen Protest?
Waltraud B.: Das ist alles ein Wahnsinn. Wir erhalten sogar Morddrohungen. Das ist eine derartige Hetze, das kann man sich gar nicht vorstellen.

ÖSTERREICH: Ihr Mann hat die Taten stets abgestritten. Glauben Sie an seine Unschuld?
Waltraud B.: Selbstverständlich bin ich davon überzeugt, dass mein Mann unschuldig ist. Er hätte gegen das Urteil nie berufen, wenn er nicht unschuldig wäre.

ÖSTERREICH: Die Justizministerin lässt nun die Fußfessel-Bewilligung für Ihren Mann erneut prüfen …
Waltraud B.: Ich sehe dieser Prüfung mit Gelassenheit entgegen. Die Genehmigung wurde aufgrund von bestehenden Gesetzen und einer Prüfung erteilt.

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