Nach OGH-Entscheidung

Terrorprozess neu aufgerollt

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Marokkaner soll die Terrorvereinigung "Islamistischer Staat" unterstützt haben. 

Zum zweiten Mal hat sich ein 28-jähriger Marokkaner wegen Beteiligung an der Terrorvereinigung "Islamischer Staat" (IS) in Salzburg vor Gericht verantworten müssen. Abid T. war bereits im Oktober 2017 zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob im April jedoch den Schuldspruch zur Gänze auf und ordnete die Neuauflage des Verfahrens an. Begründet wurde das damit, dass im ersten Prozess entlastende Aussagen ignoriert worden waren. Das Urteil nenne etwa "keine vom Angeklagten weitergegebenen konkreten organisations- und terrorismusrelevanten Informationen". Das Gericht hatte es in erster Instanz noch als erwiesen angesehen, dass T. als "Späher" des Islamischen Staats gemeinsam mit Komplizen zwei IS-Mitglieder logistisch und psychologisch unterstützt hat.

Vorwürfe bleiben bestehen 

Die für das neue Verfahren bestellte Richterin ordnete nach der Entscheidung des OGH die Freilassung des Angeklagten an. Allerdings reagierten die Behörden umgehend. Unmittelbar nach der Entlassung aus dem Gefängnis am vergangenen Freitag wurde der 28-Jährige in Schubhaft genommen. Er wurde heute von der Polizei vorgeführt. Außerdem bekämpft auch die Anklagebehörde die Freilassung des Marokkaners. Die Staatsanwaltschaft hielt an den ursprünglichen Vorwürfen fest. 

Kontakt mit Terrornetzwerk unklar 

Demnach soll der Angeklagte Ende 2015 in einem Flüchtlingslager in der Stadt Salzburg auf den Algerier Adel H. und den Pakistani Muhammad U. getroffen sein und ihnen wichtige Informationen für das Terrornetzwerk geliefert haben. Abid T. beteuert weiter seine Unschuld. "Er hat nichts mit Terroraktivitäten zu tun. Sein Ziel war nicht Frankreich, sondern Belgien, wo er einen Bruder hat", sagte sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz heute.
 
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