Freispruch in Salzburg

Werkstättenleiter soll Lehrling geschlagen haben

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Pinzgauer wegen fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt: Freispruch im Zweifel.

Der Leiter einer Autowerkstätte im Pinzgau ist am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung rechtskräftig im Zweifel freigesprochen worden. Der Beschuldigte soll einen Lehrling im Zeitraum November 2016 bis Juni 2017 getreten, geschlagen und ein Mal gefesselt haben. Eine strafbare Handlung war dem Urteil zufolge nicht nachweisbar.

Rauer Umgangston und Ohrfeige

Der bisher unbescholtene Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Wegen der stressigen Arbeit habe ein rauer Umgangston in der Werkstätte geherrscht, sagte der 27-Jährige zu Einzelrichter Christoph Rother. Die Zusammenarbeit mit dem Lehrling sei schwierig gewesen. Er habe Arbeitsanweisungen nicht befolgt, und wenn er ihn auf Fehler hingewiesen habe, habe er freche Antworten erhalten, schilderte der Werkstättenleiter. Zudem sei einiges kaputt geworden und es habe Werkzeug gefehlt. "Ich hatte den Eindruck, er machte einiges zu Fleiß." Auch der Klassenvorstand in der Berufsschule habe sich über das Verhalten des Lehrlings beklagt.

Als er den Lehrling wegen eines neuerlichen Ärgernisses rausschmeißen wollte, habe dieser gemeint, es sei ihm lieber, er gebe ihm eine Ohrfeige, was er dann auch getan habe, erklärte der Beschuldigte. Er habe den Burschen aber weder erniedrigt noch bedroht, getreten oder sonst geschlagen. Einmal habe er den Lehrling am Kragen gepackt, nachdem dieser einen auf einer Hebebühne geparkten Wagen mit eingelegten Gang gestartet hatte, sodass das Auto einen Satz nach vor gemacht und ihn zwischen dem Pkw und der Werkbank eingeklemmt habe.

"Lehrlingsstreich"

Das Fesseln des Lehrlings mit Spanngurten an Händen und Beinen sei im Zuge eines "Lehrlingsstreiches" erfolgt, sagte Verteidiger Sebastian Kinberger. Dies bestätigten auch zwei Mitarbeiter, die den Burschen zusammen mit dem Werkstättenleiter gefesselt hatten und die generell mit ihren Aussagen den Angeklagten entlasteten. Der Knoten sei locker gewesen, der Bursch, der bei der Aktion selbst gelacht habe, hätte sich selbst befreien können, erklärten die Zeugen. Wenige Sekunden später hätten sie ihn befreit, dann seien sie mit ihm essen gefahren. "Eine Freiheitsentziehung lag nie vor", betonte Kinberger.

Gegen Ende der Verhandlung beantragte nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt einen Freispruch. Der Richter meinte nach der Urteilsverkündung, ein wahrer Kern in den Vorwürfen sei gegeben. Er ortete einen schmalen Grat zwischen ruppigem Umgangston und strafrechtlich relevanten Handlungen.

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