Körperverletzung

Zweieinhalb Jahre für Mann der Freundin ins Koma prügelte

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte gab an sich nicht an die Tat erinnern zu können.

Ein 26-jähriger Salzburger, der im Sommer vergangenen Jahres im Innviertel in Oberösterreich seine 24-jährige Freundin ins Koma geprügelt haben soll, ist wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ohne Dauerfolgen am Donnerstag im Landesgericht Ried schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Täter war zur Tatzeit alkoholisiert
Das Paar war nach einem Lokalbesuch in den frühen Morgenstunden in Streit geraten. Daraufhin habe der 26-Jährige, der zum Tatzeitpunkt zwischen 1,7 und 2,1 Promille hatte, seine Freundin ins Freie gezerrt und mit Tritten gegen Kopf und Körper attackiert, so die Anklage. Die Mutter der Frau wurde durch Schreie geweckt und fand ihre Tochter blutüberströmt. Die 24-Jährige hatte ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades, ein Hirnödem sowie einen offenen Kieferbruch erlitten.

Verletzungen waren "potentiell tödlich"
Laut Sachverständigem waren die Verletzungen "potenziell tödlich". Das Opfer könne als Spätfolge einmal an Epilepsie erkranken, erklärte er. Obwohl die junge Frau stetig Fortschritte mache, sei noch nicht sicher, ob sie je wieder in ihren Job als Bankkauffrau zurückkehren könne. Für die Staatsanwaltschaft müsse dem Angeklagten klar gewesen sein, dass er als trainierter Fußballer mit der Attacke seine Freundin hätte töten können.

Keine Erinnerung an die Tat
Der Angeklagte, der von Zeugen durchwegs als unauffällig und nicht gewalttätig beschrieben wurde, sagte aus, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Er sei am nächsten Morgen aufgewacht und habe Verletzungen an der Hand sowie Schmerzen am Bein gehabt, sich diese aber nicht erklären können. Angesprochen auf sein detailliertes Geständnis, das er bei der Polizei abgelegt hat, erklärte er, er habe damals den Tathergang gemeinsam mit den Beamten rekonstruiert. "Es muss wohl so gewesen sein." Er beteuerte jedoch, er habe die Frau nicht töten wollen.

Kein Wiederholungstäter
Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten, kein Wiederholungstäter zu sein. Die Verteidigung führte außerdem als mildernd an, dass er prinzipiell geständig sei. Seine Erinnerungslücken seien auf Verdrängung zurückzuführen, "weil er selbst nicht fassen kann, was er getan hat". Der 26-Jährige, der in der Familie bereits als künftiger Schwiegersohn galt, entschuldigte sich bei den Eltern des Opfers.

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