Aus Eifersucht

13 Jahre Haft für Mordversuch

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Der 27-Jährige hat mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen.

Zu 13 Jahren Haft ist ein 27-jähriger Türke am Mittwochnachmittag im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Gernot Patzak) wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Er soll im Dezember 2010 einen vermeintlichen Nebenbuhler mit einem Messer niedergestochen haben. Der Angeklagte gab zwar die Tat selbst zu, leugnete aber jede Mordabsicht.

Eifersucht
  Der Türke ist seit sieben Jahren in Österreich und wohnt mit seiner Frau und den beiden Kindern im südsteirischen Leibnitz. Ende Dezember 2010 vermutete er, dass seine Frau ihn betrügen würde. Er verdächtigte einen Bekannten, und lockte diesen in das Stiegenhaus des Hauses, in dem die beiden wohnten. Als der Mann auftauchte, sprang er aus einem Versteck und stieß ihm ein 31 Zentimeter langes Messer das Messer in die Brust. Durch eine Abwehrbewegung des Opfers blieb es bei einer flachen Wunde. "Nur aufgrund des Ausweichens ist es nicht zu einem Mord gekommen", so Staatsanwältin Christin Amschl, die von der Tötungsabsicht des Angeklagten überzeugt war.

   "So einfach ist der Fall nicht", meinte dagegen der Verteidiger. "Er war sicher eifersüchtig, wollte ihn aber nicht töten." Nach Meinung des Anwalts wollte der Türke dem Opfer nur "einen Denkzettel verpassen". Es sei nämlich ein Unterschied, wie man zusticht, so der Verteidiger. Bei seiner ersten Einvernahme hatte der 27-Jährige gesagt, er habe seinen Bekannten umbringen wollen, hielt ihm Richter Gernot Patzak vor. "Ich habe gedacht, meine Frau hat mit ihm ein Verhältnis", entgegnete der Angeklagte, blieb aber bei der "Denkzettel"-Variante.

   Der Gerichtspsychiater bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit und beschrieb den Beschuldigten als "selbstbewusst" mit einem "männlich-dominanten Gesellschaftsbild". Die Geschworenen gingen davon aus, dass der Türke den Mann töten wollte und sprachen ihn wegen Mordversuchs schuldig. Er wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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