Urteil

15 Jahre Haft für Grazer Schmuckräuber

Teilen

Der Rumäne soll acht Frauen niedergeschlagen und beraubt haben.

Die Höchststrafe für schweren Raub, nämlich 15 Jahre, ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht über einen 32-Jährigen verhängt worden. Er soll im Sommer 2017 acht ältere Frauen niedergeschlagen und ihnen Schmuck und Bargeld geraubt haben. Der Angeklagte war zu diesen Taten nicht geständig, doch zwei Zeuginnen konnten sich an den Mann erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

Acht Überfälle auf ältere Frauen

"Das ist kein Kinderspiel, das heute verhandelt wird, das ist Schwerkriminalität", betonte Staatsanwalt Wolfgang Fauland gleich zu Beginn. Von 30. Juni bis 13. Juli des Vorjahres gab es in Graz acht Überfälle auf ältere Frauen. Der Täter schlug die heute 70- bis 85-Jährigen nieder und raubte ihnen dann meist Goldketten, aber auch Ringe und Bargeld. Nachdem die "Soko Schmuckraub" gezielt für die Aufklärung dieser Fälle gebildet wurde, gelang es, einen Rumänen ausfindig zu machen. Er soll in seiner Heimat eine 84-Jährige auf die gleiche Art und Weise überfallen und beraubt haben.
 
Der Angeklagte zeigte sich zu diesen Vorfällen nicht geständig, er gab nur zu, in Drogeriemärkten Parfums gestohlen zu haben, weil er Geld zum Leben brauchte. "Ich würde eher aus dem Mistkübel essen als alte Damen zu überfallen", beteuerte er. Doch sein Handy war in sechs Fällen in der Nähe des Tatorts eingeloggt, und zwei Zeuginnen erkannten ihn wieder.
 
Die meisten Opfer hatten durch den heftigen Schlag ins Gesicht das Bewusstsein verloren. Vor Gericht beschrieb eine der Frauen, dass sie so schwere Kieferverletzungen erlitten hatte, dass sie lange Zeit kaum essen konnte und 30 Kilogramm abgenommen habe. Eine andere musste einige Zahnimplantate neu machen lassen - auf den Kosten von 7.500 Euro wird sie wohl sitzen bleiben, der Angeklagte hat selbst nichts. "Ich habe Schmerzen vom Kiefer bis zum Ohr", schilderte eine andere Zeugin. Der Schmuck blieb verschwunden, keine der Ketten tauchte bei einem Wiederverkäufer auf.
 

Zweifel an Gegenüberstellung

Der Rumäne wurde mit der Tatsache konfrontiert, dass ihn eine Zeugin bei der Gegenüberstellung identifiziert hat. "Mir wurde niemand gegenübergestellt", meinte der Beschuldigte. "Hinter einem venezianischen Spiegel, glauben Sie, die Leute wollen Sie direkt sehen?", klärte ihn Richter Andreas Rom auf.
 
"Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass er für diese Taten infrage kommt. 70- bis 85-jährige Damen zu überfallen ist eine miese Aktion, ein absolutes no-go", zeigte sich der Ankläger empört. Verteidiger Gunther Ledolter kämpfte bei diesem Mandanten auf verlorenem Posten, er konnte nur die Unsicherheit der Zeugenaussagen und Handyortungen ins Treffen führen. Der Schöffensenat entschied, dass 15 Jahre Haft hier angemessen seien: "Derartige brutale und heimtückische Taten sind nur mit der höchsten Strafe zu sühnen", betonte Richter Rom. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.