Tod in Nervenklinik

Angeklagter für unschuldig befunden

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Dem 70-jährigen Steirer war vorgeworfen worden, einen Patienten mit einer Semmel und einer Streichwurst-Dose erstickt zu haben. Der Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde abgelehnt.

Ein 70-jähriger Steirer, dem vorgeworfen wurde, den Tod eines Patienten in der Grazer Nervenklinik Sigmund Freud verursacht zu haben, wurde Montagabend bei einem Prozess von den Geschworenen für unschuldig befunden. Nach zweieinhalbstündiger Beratung lehnten sie den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Steirer wurde nach der Verhandlung enthaftet.

Angeklagter nicht zurechnungsfähig
Dem 70-Jährigen wurde vorgeworfen, vorigen Sommer einen Patienten in der Klinik mit einer Semmel und einer Dose Streichwurst erstickt zu haben. Da der Angeklagte vom Gutachter als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde und außerdem an einer "hochgradigen Geisteskrankheit" leidet, wurde vom Staatsanwalt nur seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Doch die Geschworenen lehnten diesen Antrag mit 6:2 Stimmen ab und folgten damit der Argumentation der Verteidigerin, die meinte, es kämen noch neun weitere Patienten als Täter in Frage. Der Staatsanwalt meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde an, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

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