Coup aus Liebe

Bankraub-Opa zu 4 Jahren verurteilt

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Aus Rücksicht auf seine Krankheit bekam Karlheinz F. (65) einen Blitzprozess: Er muss vier Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seine Anwältin brach beim Plädoyer in Tränen aus.

Ein 65-jähriger Pensionist musste sich am Donnerstag wegen eines Bankraubes im Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Mann hatte vor genau einem Monat einen bewaffneten Überfall verübt, weil er Geld für seine schwer kranke Freundin benötigte. "Ich hab es nicht für mich gemacht", beteuerte er immer wieder. Der Schöffensenat fand eine Haftstrafe von vier Jahren für angemessen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tat nicht geleugnet
Der Pensionist hatte von Anfang an keinen Versuch gemacht, die Tat vom 9. November dieses Jahres zu leugnen. Er war mit einer geladenen Waffe in eine Bank gegangen und hatte zur Angestellten gesagt: "Das ist ein Überfall". Als diese völlig fassungslos den unmaskierten älteren Mann anstarrte und nicht gleich reagierte, setzte er nach: "Das ist aber ernst". Schließlich gab ihm die Frau 15.000 Euro und er sagte "das reicht schon" und ging weg. Der Filialleiter nahm die Verfolgung auf, borgte sich von einem Straßenarbeiter ein Handy und rannte weiter. Der Räuber bemerkte nichts von seinen Verfolgern - der Arbeiter rannte mittlerweile seinem Handy nach, der Bankangestellte dem Geld - und stieg seelenruhig in den Bus. Im Seniorenheim wurde er bereits wenige Stunden später verhaftet.

Multiple Sklerose
Der 65-jährige beteuerte, er habe mit dem Geld nur seiner an multipler Sklerose leidenden Freundin helfen wollen. "Es gibt da eine Hanftherapie, die aber nicht bezahlt wird", schilderte er vor Gericht. Dafür hätte er aber ein Privatgutachten eines Arztes gebraucht: "Ich will ja nicht in den Geruch des Rauschgiftlers kommen", meinte er. Um das alles bezahlen zu können, habe er sich mit der Waffe in die Stadt aufgemacht. "Ich hab gedacht, riskierst es halt", so der Angeklagte. "Viel gedacht werden Sie nicht haben, sonst hätten Sie sich maskiert", so Richter Erik Nauta.

Anwältin brach in Tränen aus
Anwältin Christine Lahnschützer appellierte bei ihrem Schlussplädoyer unter Tränen an die Schöffen, doch die gute Absicht ihres Mandanten zu berücksichtigen. Der Schöffensenat ging mit vier Jahren Haft immerhin ein Jahr unter die Mindeststrafe von fünf Jahren, eine auch nur teilbedingte Verhängung stand aber nicht zur Diskussion. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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