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Neues Tabakgesetz

Bereits vier Beschwerden wegen Rauchverbot

Graz, 02. Jänner 2009 Am ersten Tag nach Inkrafttreten des Rauchverbots kamen bereits die ersten Beschwerden über Gaststätten, im Extremfall drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

Bereits am ersten Tag nach Inkrafttreten des Rauchverbots in den heimischen Lokalen sind bei der Behörde die ersten Beschwerden wegen Missachtung des neuen Tabakgesetzes eingelangt. In Graz wurden bis Freitagmittag vier Betriebe gemeldet, in den restlichen Bundesländern gab es vorläufig noch keine Anzeigen. Gaststätten, die sich nicht an die Bestimmungen halten, müssen bei Bezirksämtern und Magistraten zum Beispiel von Gästen gemeldet werden. Erst im Anschluss wird nach einer Überprüfung durch die Behörden falls notwendig eine Verwaltungsstrafe verhängt. Bis zu 10.000 Euro müssen im Extremfall bezahlt werden.

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Man rechne damit, dass es bereits mehr Beschwerden gebe, die bei anderen Stellen deponiert wurden und erst weitergeleitet werden müssen, so die für das Rauchverbot zuständige Bau- und Anlagenbehörde im Magistrat Graz. Hinsichtlich der Kontrolle räumte die Behörde ein, dass man nach einer Meldung mit der Kontrolle mehrere Tage "hinten nach sei". Daher werde die Beweisführung nicht leicht werden.

Über eine komplexe Vorgehensweise bei der Überprüfung des Gesetzes berichteten auch die zuständigen Stellen in Wien. Grundsätzlich falle die neue Regelung in den Kompetenzbereich gleich mehrerer Behörden, sagte Renate Pommering-Schober, Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht). Will man nicht nur Informationen erfragen, sondern einen konkreten Verstoß melden, muss man sich an die magistratischen Bezirksämter wenden.

Bisher keine Anzeigen
Anzeigen würden ihres Wissens noch keine vorliegen, so eine Sprecherin der Magistratsdirektion. Auch Anfragen oder Beschwerden gab es seit Jahresbeginn nicht. "Auch im Dezember 2008 hatten wir nur geschätzte fünf Anrufe - und alle sehr allgemein gehalten", so Pommering-Schober. Bei der Wiener Polizei waren bis Freitagmittag ebenfalls noch keinerlei Beschwerden eingelangt. Da die Exekutive nicht zuständig ist, werden diese im Fall des Falles an die Magistrate weitergeleitet.

Sollten in Wien künftig Anzeigen eintrudeln, schalten die Bezirksämter - je nach Sachlage - die zuständige Behörde ein, erklärte die Sprecherin. Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer Gaststätten als Raucher-bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen, wird das Marktamt (MA 59) informiert. Bezieht sich die Anzeige auf das Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird die Baupolizei (MA 37) kontaktiert. Sie prüft dann, ob der betroffene Wirt Umbaupläne eingereicht hat und damit die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 in Anspruch nehmen kann.

In Linz und Eisenstadt-Umgebung war Freitagvormittag ebenfalls noch keine einzige Beschwerde bei der Bezirksverwaltung eingegangen. Man rechne aber durchaus damit, dass es demnächst entsprechende Anrufe geben werde. Auch in St. Pölten gab es laut Magistrat bisher "keine Rückmeldungen" über möglicherweise säumige Gastronomiebetriebe.

Das gleiche gilt für das Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Stadt. Eine Umfrage bei 2.500 Gastronomiebetrieben der dortigen Wirtschaftskammer vor dem Jahreswechsel hatte ergeben, dass die Umsetzung des neuen Tabakgesetzes "reibungslos klappt ": Die Ansprüche von Rauchern und Nichtrauchern würden erfüllt, hieß es in einer Mittelung. In Kärnten, Tirol und Vorarlberg waren die Behörden wegen der Feiertage am Freitag noch nicht erreichbar.

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8 Posting(s) zu diesem Artikel
taxxan (06.01.2009 09:27)
welche hirnis

diese nichtraucher. bereits am ersten tag....als ob sie es nicht erwarten konnten, allen auf die nerven zu gehen.
rücksichtslos, sturres verhalten der nichtraucher.
ich sag ja nichts nach einem monat, aber bereits am ersten tag.
zeigt nur von unterbelichtung der akteuer.

[ antworten ]

rutzi (09.01.2009 14:58)
hirnis

eine typ.Aussage eines Rauchers dessen hirn umnebelt ist

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Bigmac (02.01.2009 17:11)
Rauchverbot in Wiener U-Bahn

Eigentlich gibt es das Rauchverbot in den U-Bahn Stationen schon länger. Es vergeht aber kein Tag, wo nicht ein Raucher dieses missachtet. Es handelt sich dabei überwiegend um Proleten und Egoisten, aber nicht nur. Reklamieren macht wenig Sinn.
Es sind in den Stationen kaum eindeutige Verbotsschilder zu sehen.
So wird es nun auch beim neuen Gesetz werden.
Mit JEIN werden sich diese Drogenabhängigen kaum daran halten.
Wie gesagt, nicht alle Raucher aber viel zu viel!

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Louvre (03.01.2009 11:08)
<<

ich fahre täglich, 5 mal die woche mit der u-bahn. noch nie, seit einführung des rauchverbotes habe ich jemanden gesehen der geraucht hätte. maximal ein paar junge die am ende der rolltreppe nach oben sich dann eine anzünden. das aber schon dem ausgang zu.
so macht halt jeder seine eigenen persönlichen beobachtungen und erfahrungen

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Pfarrerwilli (02.01.2009 15:44)
Wann werden endlich...

...Kraftfahrzeuge verboten?
Ich als Nichtautobesitzer und Benützer der Öffis fühle mich von den Abgasen mehr belästigt, als in einer geselligen Runde von Rauchern!

Die militanten NR tun mir leid- keine Freude mehr im Leben, nur mehr der totale Hass gg. die Raucher! :-)

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xyz1 (02.01.2009 16:28)
freude

Du meinst, nur als Raucher hat man Freuden im Leben?!
Welch ein Irrtum! Es gibt noch ganz andere Freuden als Rauchen! :-)

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rutzi (09.01.2009 15:04)
auto

solltest zuhause bleiben dann wirst du von den autoabgasen nicht belästigt und gehst auch den Nr nicht auf die Nerven

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haarry (02.01.2009 14:30)
bereits vier

Busgelder so verdient man Geld und füllt die leeren Kassen auf es gibt noch viel zu verbieten packen wir es an das Volk ist geduldig wie die Lämmer die Umerziehung zeigt Wirkung weiter so ?????????

[ antworten ]

 
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