Mordversuch

Callgirl-Ripper häufig auf Besuch bei Opfer

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Die Bulgarin kann sich "sehr gut" an den Täter erinnern.

Nach dem Mordversuch an einer Grazer Prostituierten am vergangenen Wochenende ist das Opfer am Freitag neuerlich von Ermittlern befragt worden. Für eine ausführliche Einvernahme war der Zustand der 29-jährigen Bulgarin allerdings noch zu schlecht. An den unter dringendem Tatverdacht stehenden 48-jährigen Friedrich Osterbauer "erinnert sie sich sehr gut", sagte Oberst Alois Eberhart. Der flüchtige Häftling sei weiterhin "wie vom Erdboden verschluckt".

Häufige Besuche
Medienberichte, wonach die Bulgarin eine Liebesbeziehung mit dem als gewalttätig bekannten Osterbauer gehabt habe, konnte der Kriminalist nicht bestätigen. Es sei aber richtig, dass der Insasse der Grazer Haftanstalt Karlau in den vergangenen beiden Monaten regelmäßig im Laufhaus in der Prankergasse war und die Dienste der Prostituierten in Anspruch nahm.

Lebensgefährlich verletzt
Der 48-Jährige soll den Mordversuch bei einem Gefängnisausgang verübt haben. Die Bulgarin wurde am Sonntagabend in dem Laufhaus mit dem Kabel eines Bügeleisens gedrosselt, an ihrem Hals klaffte ein tiefer Schnitt durch ein Stanleymesser. Die lebensgefährlich verletzte Frau wurde sechs Stunden operiert. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass Osterbauer der Hauptverdächtige sein könnte. Als dieser um 23.00 Uhr nicht in die Justizanstalt zurückkehrte, wurde eine Fahndung eingeleitet. Diese verlief bisher erfolglos. Es wird vermutet, dass sich der als "Waldmensch" bekannte Osterbauer im Wechselgebiet aufhält, wo er bereits öfter längere Zeit in Wäldern gehaust hatte.

Vollzugsdirektion bestreitet Fehlverhalten
Die Vollzugsdirektion in Wien weist unterdessen die Kritik am Haft-Ausgang des Tatverdächtigen Friedrich Osterbauer (48) zurück. Es habe "keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Bediensteten der JA (Justizanstalt, Anm.) Graz Karlau" gegeben, sagte am Freitag der stellvertretende Vollzugsdirektor Peter Prechtl, der am Donnerstag in Graz den Sachverhalt geprüft hatte.

"Alle im konkreten Fall gewährten Vergünstigungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben", sagte Prechtl. "Daher entbehren auch die Vorwürfe gegen die Aufsichtsbehörden jeglicher Grundlage." Eine Änderung nach dem Vorfall gibt es bereits: Ab sofort werde in der JA Graz Karlau kein unbewachter Freigang mehr nach 19.00 Uhr gewährt. Diese Vorgehensweise werde auch in anderen Justizanstalten eingeführt, so Prechtl.

Begutachtung bei Vorstrafen wegen Sexualdelikten angedacht
Ebenso werde man sich ansehen müssen, ob man Strafgefangene, die Vorstrafen wegen eines Sexualdeliktes hätten, aber wegen eines anderen Deliktes in Haft seien, zu begutachten sind, sagte Prechtl. Derzeit werde nur bei Sexualdelinquenten, die aktuell wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit angehalten werden, ein Gutachten eingeholt. Diese Voraussetzung lag im gegenständlichen Fall nicht vor, da Osterbauer die Haftstrafe wegen eines Sexualdeliktes Anfang 2005 verbüßt hatte. Osterbauer sitzt seit November 2005 zur Verbüßung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen Vermögensdelikten, sagte Prechtl. Das reguläre Strafende wäre November 2011 gewesen.


 

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