Urteil für Grazer Barkeeper

Drei Jahre Haft wegen Sexuellem Missbrauch

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Der ehemalige Barkeeper soll mit einer betrunkenen Frau gegen ihren Willen Sex gehabt haben.

Weil er vor genau einem Jahr einen Hotelgast sexuell missbraucht haben soll, ist ein ehemaliger Barkeeper eines Grazer Nobelhotels am Montag zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Er soll mit einem Generalschlüssel ins Zimmer der Frau gelangt sein und gegen ihren Willen mit ihr Sex gehabt haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit dem Vorfall vor ziemlich genau einem Jahr hat der Ex-Barkeeper laut Staatsanwältin Katharina Tauschmann verschiedenste Varianten des Tathergangs erzählt. Fest steht, dass er mit einem weiblichen Hotelgast an der Bar geflirtet hatte. Später ging er mit einer Flasche Champagner und zwei Gläsern zu der Frau, die allerdings auf sein mehrmaliges Klopfen nicht reagierte. Also besorgte er sich einen Generalschlüssel und gelangte so in das Zimmer und hatte dort Sex mit der angetrunkenen und halb schlafenden Amerikanerin. Sie rief anschließend verstört eine Freundin an, diese verständigte die Polizei. Als sie in der Lobby beim Portier Hilfe suchte, kam der Barkeeper dazu, woraufhin sie sich bis zum Eintreffen der Polizei auf der Toilette einsperrte.

Die Anklägerin wertete das als sexuellen Missbrauch, während der Anwalt des Angeklagten von einer "blöden, b'soffenen Geschichte" sprach. Er erklärte, die Frau habe anzügliche Bemerkungen wegen seines Kilts gemacht, den er wegen einer Whiskey-Verkostung anhatte. "Sie hat dann gefragt, ob ich ihr Toy Boy sein möchte", schilderte der Angeklagte. "Passiert Ihnen das öfter?", fragte Richterin Julia Riffel trocken, was der Befragte verneinte. "Und, was haben Sie gesagt?", wollte die Richterin weiter wissen. "Ich habe nichts gesagt, nur geschmunzelt", antwortete der Angeklagte. Im Übrigen, so der Beschuldigte, sei so etwas "ein absolutes no-go". Er wollte die Frau dann nur auf ihr Zimmer bringen, weil sie bereits getorkelt sei, erzählte er weiter. Im Lift und am Gang habe sie begonnen, ihn zu begrapschen, das sei eigentlich alles von ihr ausgegangen.

Auf dem Gang soll sie ihn dann massiv bedrängt und mit ihm ausgemacht haben, dass er später wiederkommen würde. Was er dann auch tat, nur öffnete sie dann nicht einmal die Türe. Trotzdem blieb er dabei, sie hätte alles freiwillig gemacht, ihren anschließenden Auftritt in der Hotellobby - verstört und nur mit einem Mantel bekleidet - konnte er sich auch nicht erklären.

Der Schöffensenat sah die Schuld des Mannes als bewiesen an und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu drei Jahren Haft, wovon zwei bedingt verhängt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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